Pressemitteilung | Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (OVID)

Biodieselimporte aus Argentinien / Marktverzerrungen lassen sich nicht unter den Teppich kehren / Trotz drastischer Senkung der Strafzölle auf argentinischen Biodiesel attestiert die EU-Kommission dem südamerikanischen Staat unfaire Handelspraktiken

(Berlin) - Mit dem offiziellen Inkrafttreten der geänderten Strafzölle auf Einfuhren von argentinischem Biodiesel in die EU weist OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland noch einmal auf die verheerenden Auswirkungen der EU-Entscheidung auf die heimische Biodieselindustrie sowie die gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette hin. "Die marktverzerrenden staatlichen Eingriffe Argentiniens wurden trotz drastischem Absenken der Anti-Dumping-Zölle durch die EU-Kommission als solche anerkannt", erläutert Wilhelm F. Thywissen, Präsident von OVID. "Gerade Unternehmen, die seit Jahrzehnten im internationalen Handel tätig sind, wissen um den Schaden, den politische Eingriffe in das Marktgeschehen erzeugen können. Deshalb fordern wir seit Langem ein europaweites Vorgehen gegen solche marktverzerrende staatliche Praktiken und einen für alle Seiten fairen Marktzugang".

Durch die sogenannten "Differenzierten Exportsteuern" (DETs) verschafft Argentinien der eigenen Biodieselindustrie einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Soja als Rohstoff für die Biodieselproduktion wird dabei im Inland mit so hohen Exportsteuern belegt, dass eine Ausfuhr nicht wirtschaftlich ist. Gleichzeitig hält dieses Vorgehen die Sojapreise in Argentinien selbst auf einem Niveau, das etwa 30 Prozent unter dem Weltmarktpreis liegt. Somit können die heimischen Verarbeiter Soja zu weitaus günstigeren Preisen als am Weltmarkt beziehen. Da die Exportsteuern auf das Endprodukt Biodiesel niedrig sind, gelangen argentinische Biodieselexporte "gedumpt" in den Weltmarkt. "Tatsache ist, dass die EU-Kommission eine erhebliche Marktstörung durch die DETs anerkannt hat, jedoch nicht wirkungsvoll gegen sie vorgehen kann, weil es schlichtweg keine passenden Regeln dafür im Rahmen der Welthandelsorganisation gibt", betont Thywissen. Argentinien hatte zusammen mit Indonesien gegen die 2013 durch die EU erstmals verhängten Strafzölle gegen die DETs erfolgreich vor der Welthandelsorganisation (WTO) geklagt. Ein WTO-Schiedsgericht kritisierte in seiner Entscheidung die Einführung der EU-Strafzölle nicht grundsätzlich, sondern in ihrer nicht ausreichenden Begründung für die Höhe der Zölle.

Der Biodieselmarkt in der Europäischen Union nimmt etwa zwei Drittel der Rapsölproduktion auf und ist damit der entscheidende Faktor, damit nachhaltig zertifizierter Raps als wichtigstes Fruchtfolgeglied und bedeutendste heimische Proteinquelle weiterhin angebaut wird. Fast zeitgleich zu den EU-Entwicklungen hat die USA Anti-Subventionsmaßnahmen gegen den argentinischen Biodiesel eingeführt. Weitere wichtige Wirtschaftsnationen wie China und Russland verfolgen die Entwicklungen auf WTO-Ebene mit höchster Aufmerksamkeit. Es steht zu befürchten, dass diese Länder dem Beispiel Argentiniens folgen und unlautere, aber WTO-rechtlich nicht greifbare Handelspraktiken auf andere Rohstoffe anwenden könnten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (OVID) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625900, Fax: (030) 72625999

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