Biodieselfreigaben bleiben bestehen / Freigaben werden nicht zurückgezogen
(Berlin) Nach Recherchen der UFOP ist die in einigen Medienberichten veröffentlichte Mitteilung, dass Fahrzeughersteller die Freigaben für Biodiesel zurückgezogen hätten, nicht korrekt. Richtig ist vielmehr, dass Altfahrzeuge mit Biodieselfreigabe auch weiterhin den alternativen Kraftstoff tanken dürfen. Lediglich für Neufahrzeuge, die jetzt mit so genannten selbstregenerierenden Partikelfiltern ausgestattet werden, können aus technischen Gründen keine Freigaben mehr erteilt werden. Hintergrund ist dabei nicht mangelnde Qualität des Biodiesels, sondern sein unterschiedliches Einspritzverhalten im Vergleich zu normalem Dieselkraftstoff. So kommt es bei der für die Regeneration des Partikelfilters (Ausbrennen) erforderlichen Nacheinspritzung mit Biodiesel zu einer beschleunigten Motorölverdünnung. Aus diesem Grund weist die UFOP ausdrücklich darauf hin, PKW mit selbstregenerierenden Dieselpartikelfiltersystemen nicht mit Biodiesel zu betanken.
In einem Beitrag des Magazins Stern wurden zudem Fahrzeughersteller zitiert, die schwankende Biodieselqualitäten beklagten. In diesem Zusammenhang empfiehlt die UFOP ausschließlich Biodiesel an Tankstellen zu tanken, die sich dem Qualitätssicherungssystem der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (www.agqm-biodiesel.de) angeschlossen haben. Erkennbar sind die etwa 1.300 AGQM-Tankstellen an dem tropfenförmigen Zeichen der AGQM auf der Zapfsäule.
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