Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Billigmann: Nachsortieren zulassen - Verwertungsvorrang auch für vermischten Hausmüll

(Köln) - Mit großem Interesse verfolgt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) die Auseinandersetzungen zwischen einer Hamburger Firma und etlichen Kommunen, die auf Anregung des Verbandes Kommunale Abfallwirtschaft und Städtereinigung – VKS (Köln) ihre Müllabfuhrsatzungen ändern, um damit diesem Unternehmen das Nachsortieren von Hausmüll aus Großwohnanlagen zu verbieten. Ein BDE-Sprecher: „Unserer Meinung nach müssten alle Abfälle zunächst eine Sortierstrecke durchlaufen, an deren Ende dann feststeht, welche Anteile sich verwerten lassen und welche Mengen zu beseitigen sind; so steht es im Gesetz.“

„Hier wird deutlich, dass es den Kommunen weniger um nachhaltige Ressourcenschonung und ein Mehr an Verwertung geht als um eine Auslastung ihrer Deponien und Müllverbrennungsanlagen,“ argwöhnt der BDE. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz schreibe die Wertehierarchie eindeutig vor: vermeiden, verwerten, umweltschonend beseitigen. „Der Verwertungsvorrang gilt auch für den Hausmüll,“ betont der Verband, „Doch dort wird so gut wie nichts sortiert, sondern fast alles beseitigt.“

Die Idee der Hamburger stelle immerhin eine erwägenswerte Alternative dar und führe im Geiste des Gesetzes zu einer nachträglichen Trennung der verwertbaren Stoffe aus dem vermischten Materialstrom, meint der BDE. Schon lange vertrete man im Verband die Auffassung, dass zunächst sämtliche Abfälle in einer Sortieranlage in Verwertungsabfälle und Beseitigungsabfälle getrennt werden sollten, statt vermischten Hausmüll per se in eine MVA oder auf eine Deponie zu fahren.

Dass die Rechtsauffassung, durch die Bereitstellung des Abfalls seitens der Haushalte gehe das Eigentum auf den Abfuhrbetrieb über, so dass Dritte keine Zugriffsrechte mehr reklamieren dürften, formalrechtlich vermutlich richtig liege, „ist für uns nicht der entscheidende Punkt,“ erklärt der BDE-Sprecher. „Uns geht es um die grundsätzliche Frage: wollen wir mehr Recycling und mehr Umweltschutz, oder wollen wir auf alten Rechtspositionen beharren, um Beseitigungsanlagen auszulasten?“ Die kommunale Seite solle sich hier „bewegen“.

Der gleichzeitige Versuch, über eine Diskussion der gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter das Hamburger Projekt zu torpedieren, sei zu durchsichtig, meint man in Köln. Ähnliche Erfahrungen mit angeblich überhöhten Keimbelastungen hätten in der Vergangenheit auch die Sortieranlagen und Kompostwerke machen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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