Pressemitteilung | Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden Württemberg (FV EIT BW)

Bildungszeitgesetz - Noch sind nicht alle Ecken rund

(Stuttgart) - Das Bildungszeitgesetz steht zur Behandlung im Landtag an. Trotz weiterer Korrekturen steht der Fachverband dem geplanten gesetzlichen Bildungsurlaub weiterhin ablehnend gegenüber. Unverändert fehlt eine akzeptable Lösung zur Anrechenbarkeit innerbetrieblicher Weiterbildung.

Die geschlossene und ausdauernde Kritik der Arbeitgeber in Baden-Württemberg hat dazu geführt, dass im Gesetzesentwurf für ein Bildungszeitgesetz weitere Korrekturen eingearbeitet wurden. So hat auch der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg in einem Schreiben an das zuständige Ministerium für Finanzen und Wirtschaft auf die negativen Folgen für die E-Handwerksbetriebe mit der Einführung von fünf Tagen bezahlten Bildungsurlaubs hingewiesen. Die Landesregierung hat nun den Entwurf für ein Bildungszeitgesetz, mit dem die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen und politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten gefördert werden soll, zur Beratung an den Landtag übergeben.

Obwohl das Gesetz zwischenzeitlich weitere Entschärfungen erfahren hat und beispielsweise in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern - wobei Auszubildende nicht mitgezählt werden - der Anspruch auf Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann, ist das Gesetz bei den Arbeitgebern im E-Handwerk weiterhin ein Dorn im Auge. "Das Gesetz ist und bleibt unnötig, daran ändern auch die vorgenommenen Korrekturen nichts", so Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg. Im Fokus der Kritik steht unverändert, dass der Gesetzentwurf keine Regelung für die Anrechenbarkeit von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen vorsieht. Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, dass Studierende der Dualen Hochschule, vor allem aber auch Auszubildende, einen Anspruch auf Bildungszeit haben sollen, wenngleich sich dieser reduzierte Anspruch von fünf Tagen auf die gesamte Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums erstreckt. "Noch sind nicht alle Ecken rund", so Bürkle mit Blick auf die Beratungen im Landtag, wo das Gesetz nun auf dem Prüfstand steht und weitere - aus Sicht des baden-württembergischen E-Handwerks zwingende - Korrekturen möglich wären.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden Württemberg Pressestelle Voltastr. 12, 70376 Stuttgart Telefon: (0711) 95590666, Fax: (0711) 551875

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