Bildungsurlaubsanspruch auf 2025 übertragen
(Frankfurt am Main) - Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) haben Beschäftigte den Rechtsanspruch, sich fünf Tage pro Jahr unter Fortzahlung des Gehalts von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Unser Tipp: Nicht beanspruchter Bildungsurlaub aus 2024 kann auf 2025 übertragen werden, wenn der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember gestellt worden ist. Dann kann im Folgejahr sogar ein zweiwöchiger Bildungsurlaub durchgeführt werden.
Nur wenige nutzen das Angebot des Bildungsurlaubs, wahrscheinlich aus Unwissenheit oder der Befürchtung negativer Reaktionen des Arbeitgebers. Zudem müssen die Kosten für den Urlaub selbst getragen werden. Dennoch sollten Beschäftigte ihre Chance auf Verbesserung und Erweiterung der beruflichen Qualifikation oder der Gewinnung von Kenntnissen gesellschaftlicher Zusammenhänge nutzen. Auch für Schulungen, die sich auf die Wahrnehmung von Ehrenämtern beziehen, kann Bildungsurlaub genutzt werden.
Arbeitgeber profitieren ebenfalls durch Bildungsurlaub ihrer Beschäftigten: Häufig dient der Bildungsurlaub Weiterbildungen, die sich mit betrieblichen Dingen befassen. Eine aktive Förderung der individuellen Weiterbildung stützt auf jeden Fall die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen.
Nur wenige formale Voraussetzungen müssen Beschäftigte erfüllen, um Bildungsurlaub erfolgreich zu beantragen: Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn des Urlaubs gestellt werden und es muss eine Anmeldebestätigung vorliegen. Außerdem muss das Angebot als Bildungsurlaub durch das Hessische Sozialministerium anerkannt sein. Dem Antrag müssen zudem das ausführliche Programm und der Zeitplan beigefügt werden.
Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen finden Sie bei Weiterbildung Hessen e.V. und seinem Bildungsportal.
Quelle und Kontaktadresse:
Weiterbildung Hessen e.V., Oliver Amrhein, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hungener Str. 6, 60389 Frankfurt am Main, Telefon: 069 91501290