Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Bildschirmarbeit ohne Augenstress?

(Düsseldorf) - Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Augenuntersuchung der Beschäftigten wird in den meisten Betrieben ignoriert. Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des Berufsverbandes der Augenärzte und des DGB informiert Arbeitnehmer mit Bildschirmarbeitsplatz über kostenlosen Augencheck.

"Bildschirmarbeit ... aber sicher" und "Belastung der Augen und des Sehvermögens durch die Arbeit am Bildschirm": unter diesen Schlagworten klären der DGB zusammen mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) und weitere Experten in einer Serie von Vortragsveranstaltungen in den großen Städten Deutschlands derzeit Personal- und Betriebsräte über ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche und Chancen wie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten für stressfreie Arbeit am Bildschirm auf. Bislang fanden Veranstaltungen in Düsseldorf und Frankfurt statt, Berlin, München, Stuttgart, Hamburg und andere Städte sollen folgen. Über 12 Millionen Beschäftigte und insgesamt 20 Millionen Berufstätige arbeiten täglich am Bildschirm. Nur ein geringer Prozentsatz von ihnen ist über seinen Rechtsanspruch auf eine für den Mitarbeiter kostenfreie Untersuchung der Augen und des Sehvermögens und - wenn nötig- eine Versorgung mit speziellen Sehhilfen entsprechend der Bildschirmarbeitsplatzverordnung informiert. Hierbei handelt es sich um eine Vorsorgeunteruntersuchung, die Belastungen der Augen und Folgeerkrankungen wie Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen verhindern helfen kann. Das fehlende Wissen um den Rechtsanspruch nahmen jetzt der BVA gemeinsam mit dem DGB-Angestelltensekretariat zum Anlass ihrer Informationsveranstaltungen.


Zu viel Bildschirmarbeit belastet das Auge

Im Vordergrund der Beschwerden, die von den "Bildschirmtätigen" beklagt werden, stehen solche, die z.B. von einer fehlenden oder unzureichenden Ausstattung mit den geeigneten Sehhilfen herrühren oder über eine spezifische Belastung der Augen (z.B. "Blickmonotonie", Strapazierung des Tränenfilms, nur am Bildschirm manifest werdende Belastung der beidäugigen Fokussierung) zustande kommen. Dazu gehören nicht nur Sehstörungen, Augenbrennen, vorzeitige Ermüdung und Kopfschmerzen, sondern auch Rücken- und Nackenschmerzen. Letztere beruhen auf einer Körperfehlhaltung, wenn wegen fehlender oder falscher Brille der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in einen unnatürlichen Abstand zu Tastatur und Bildschirm gezwungen wird. Dies ließe sich nach Aussage der Ärzte in der Regel vermeiden - aber, wie die Klagen aus den Betrieben beweisen, besteht hier ein großer Versorgungs- und Handlungsbedarf.


Betriebe ignorieren Rechtsanspruch der Beschäftigten

Obwohl seit Ende 1996 die Bildschirmarbeitsverordnung zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz eine regelmäßige ärztliche Augenuntersuchung der Bildschirmarbeiter vorschreibt, passiert nach Angaben des DGB bisher zu wenig. "Die vor vielen Jahren von den Berufsgenossenschaften entwickelte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für die am Bildschirm Tätigen - unter dem Kürzel G 37 bekannt - wird bis heute nur zu einem geringen Prozentsatz und dabei oft nur unvollkommen angeboten und durchgeführt. Dabei versuchen entgegen der gesetzlichen Vorgabe die Betriebe oft, die Kosten für den augenärztlichen Untersuchungsaufwand und - soweit erforderlich - für eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille auf die gesetzlichen Krankenkassen abzuschieben", erklärt der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands. Nach Angaben des zuständigen Referenten im Düsseldorfer Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Technologie von NRW, Dr. Gottfried Richenhagen, wisse ein Drittel der Betriebe von nichts, ein Drittel aller Betriebe mache nichts und ein Drittel der Betriebe mache zwar etwas, aber nicht das Geforderte.


Eyecare-Gutscheine: Ein kostenloser Gesundheitsservice für alle Bildschirmtätigen

Ein augenärztliches Angebot, welches der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V., Postfach 300155, 40401 Düsseldorf, http://www.augeninfo.de zusammen mit einem professionellen Serviceunternehmen (Accor-Services, Chiemgaustr.114, 81549 München, http://www.accor-services.de) entwickelt hat, lässt sich jetzt über eine Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung in jeden Betrieb einführen und praktizieren. Für DM 89.90 erwirbt der Betrieb Gutscheine, die jeder deutsche Augenarzt akzeptiert und dafür eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens vornimmt und - wenn nötig - eine spezielle Bildschirmbrille verschreibt, die der Augenoptiker mit Hilfe eines zweiten Gutscheins liefert. Diese Leistungen sind für den Arbeitnehmer kostenlos. Hiermit wird sowohl den Bedürfnissen der Bildschirmtätigen wie den gesetzlichen Auflagen entsprochen und Kompetenz und Neutralität der damit betrauten Sachverständigen garantiert. Betriebe und Behörden profitieren davon, dass ihre Mitarbeiter durch stressfreie Tätigkeit am Bildschirm ihre volle Leistungskraft mit hoher Motivation einsetzen. "Mit diesem unkomplizierten, zeitsparenden, kalkulierbaren und transparenten System lässt sich in kurzer Zeit ein von Jahr zu Jahr unerträglicher werdendes Defizit in der modernen Arbeitswelt beseitigen. Darüber hinaus kümmern sich Arbeits- und Betriebsärzte in den Unternehmen und Dienststellen intensiv um eine sachgerechte und blendfreie Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze - denn auch hier liegt nach wie vor vieles im Argen", so Dr. Claus Donat Arens, Sonderbeauftragter des BVA.

Nach Angaben des Leiters des DGB-Angestelltensekretariates, Ulf Imiela befürwortet der DGB das Konzept und prüft aktuell in wie weit Arbeitgebern und Betriebsräten dieses Serviceangebot empfohlen werden kann. "Wir wollen eine möglichst effektive, transparente und zugleich einfache Gesundheitsprävention auch für Bildschirmarbeitnehmer sicher stellen. Deshalb begrüßen wir die Initiative des BVA. Sie könnte darüber hinaus Krankenkassen finanziell entlasten und gleichzeitig durch Entbürokratisierung zu einer Kostenreduktion in Betrieben beitragen", so Imiela.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Tersteegenstr. 12 40474 Düsseldorf Telefon: 0211/4303700 Telefax: 0211/4303720

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