Pressemitteilung | Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: HGB-Reform nur Zwischenlösung

(Bonn) - Dauerhafte Lösungen sehen anders aus. Der vorliegende Entwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) novelliert das deutsche Bilanzrecht und bewahrt Firmen vor einer verpflichtenden Bilanzierung nachinternationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Gleichzeitig findet der Gesetzentwurf eine zukunftsorientierte Perspektive und nähert das HGB internationalen Standards an.

Es ist ein Kompromiss auf Zeit. Eine globalisierte Wirtschaft erfordert einen einheitlichen internationalen Rechnungslegungsstandard, der Geschäftsvorfälle unter komplexen Marktbedingungen abbildet. Schon heute sind die IFRS allgegenwärtig und übernehmen eine maßgebliche Vorbildfunktion. "Nationale Rechnungslegungsstandards stellen letztlich nur eine Zwischenlösung dar", betont Professor Dr. Klaus Hahn, BVBC-Experte und Leiter des Bereichs Steuern und Prüfungswesen an der University of Cooperative Education in Stuttgart.

"Das novellierte HGB ist nur begrenzt eigenständig und lehnt sich in vielen Interpretationen bereits eng an die IFRS an." Der Fachmann erwartet mittelfristig ein Wahlrecht und letztlich einen Übergang zu den IFRS.

Noch schrecken die komplexen IFRS-Bestimmungen den breiten Mittelstand ab. Doch die Abschaffung des HGB ist letztlich nur eine Frage der Zeit. Der BVBC empfiehlt Fach- und Führungskräften deshalb, sich konsequent in Sachen IFRS weiterzubilden und vorhandene Wissenslücken zu schließen. Zu diesem Zweck führt der BVBC bundesweit Weiterbildungsangebote durch, die online unter www.bvbc.de einsehbar sind.

Welche Bilanzierungsform ist sinnvoll?

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) schwinden die Unterschiede zwischen IFRS und HGB weiter. Viele Unternehmen stehen vor der Frage, welche Bilanzierungsform zweckmäßig und zukunftsfähig ist. Der BVBC rät: Firmen ab einer mittleren Größe sollten frühzeitig eine auf IFRS ausgerichtete Bilanzierung anstreben.

Kleine Unternehmen: Hier empfiehlt sich in aller Regel die Wahl einer Steuerbilanz. Gemäß BilMoG werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften bei einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro ohnehin von handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit.

Mittlere Unternehmen: Diese Gruppe sollte sich intensiv mit den IFRS-Anforderungen auseinander setzen und mittelfristig einen Umstieg in die Wege leiten. Der richtige Zeitpunkt hierfür ist ganz wesentlich von der Marktsituation und Firmenstrategie abhängig. Inwieweit die "IFRS for SMEs" eine Alternative darstellen, ist zu prüfen.

Große Unternehmen: Für kapitalmarktorientierte Firmen bleibt das BilMoG ohne Auswirkungen, da sie ohnehin nach der Vollversion der IFRS/IAS bilanzieren. Für international ausgerichtete Betriebe wird ein IFRS-Abschluss zwingend. Ein handels-rechtlicher Abschluss stellt zunehmend eine zeit- und kostenintensive Mehrbelastung dar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) Pressestelle Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn Telefon: (0228) 963930, Telefax: (0228) 9639314

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