Bilanzbuchhalter und Steuerberater / Mehr Kooperation gewünscht
(Bonn) - Nichts ist beständiger als der Wandel im Finanz- und Rechnungswesen. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen stehen vor wachsenden Herausforderungen, um gesetzliche Vorgaben rund um ELENA, BilMoG oder IFRS zu erfüllen. In vielen Fällen arbeiten Bilanzbuchhalter und Steuerberater eng zusammen, um Unternehmen bedarfsgerecht zu betreuen. Bilanzbuchhalter fungieren gerade im Mittelstand als Bindeglied: Sie koordinieren in den Firmen Belange des Rechnungswesens und wirken auf Seiten der Steuerkanzleien an der Erstellung wichtiger Unterlagen für eine korrekte Besteuerung mit.
In der Praxis erschweren berufsrechtliche Schranken die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen, bemängelt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Regelmäßig kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Häufiger Streitpunkt ist die Frage der freien Mitarbeit von selbstständigen Bilanzbuchhaltern bei Steuerberatern. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in dieser Sache eine Klage der zuständigen Steuerberaterkammer abgewiesen. Nach Ansicht des OLG ist die bundesweite Suche einer Steuerberatungsgesellschaft nach Bilanzbuchhaltern entgegen der Auffassung der Steuerberaterkammer rechtmäßig. Das Gericht hält insbesondere den weisungsgebundenen Einsatz von freien Mitarbeitern unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters ohne räumliche Einschränkungen für möglich. Gegen das OLG-Urteil (Az. 3 U 178/09) wurde Revision eingelegt, so dass jetzt ein BGH-Urteil endgültige Klarheit bringen soll (Az. I ZR 95/09). Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bekräftigt in einem aktuellen Urteil (Az. 4 A 2698/04), dass eine freie Mitarbeit eines Bilanzbuchhalters bei einem Steuerberater grundsätzlich erlaubt ist.
Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Position der selbstständigen Bilanzbuchhalter und erweitert die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Steuerberatern. "Bestehen zwei separate Auftragsverhältnisse zu einem Mandanten, so ist die Zusammenarbeit grundsätzlich zulässig. Andere Arten der Zusammenarbeit und Kooperation werden von den Steuerberaterkammern nach wie vor bekämpft. Das Berufsrecht der Steuerberater wird insoweit aber zunehmend auch von Gerichten als verfassungswidrig kritisiert", betont Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, Mitglied im Beirat des BVBC.
Gerade die enge Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern eröffnet vielfältige Synergien. "Gemeinsam lassen sich die Prozesse noch flexibler und effizienter gestalten", so BVBC- Präsidiumsmitglied Bärbel Ettig, selbstständige Bilanzbuchhalterin und Leiterin des BVBC-Arbeitskreises der Selbstständigen. "Angesichts steigender Anforderungen im Finanz- und Rechnungswesen hat daran vor allem die mittelständische Wirtschaft ein enormes Interesse." Der BVBC fordert vom Gesetzgeber schnell eine einheitliche und klare Rechtsgrundlage.
Die Bundessteuerberaterkammer signalisierte auf Anfrage des BVBC, die Berufsordnung der Steuerberater zu überarbeiten und die Vorschrift des § 52 BOStb zu streichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)
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