Pressemitteilung | k.A.

BGW, VDEW, VDN und VRE zur Anreizregulierung: Vorgaben der Verordnung für viele Netzbetreiber nicht erreichbar / Branchenvorschlag sieht Orientierung am durchschnittlichen Unternehmen vor

(Berlin) - Das Regulierungssystem im Verordnungsentwurf zur Anreizregulierung ist mit Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes nicht vereinbar und setzt falsche Anreize. Zudem sind die Anforderungen für viele Netzbetreiber nicht erreichbar. Dies kritisieren der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), der Verband der Netzbetreiber (VDN) sowie der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger (VRE) in der Stellungnahme der Energiewirtschaft am Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums.

"Die entscheidenden Stellschrauben sind überdreht. Die geplante Anreizregulierung würde die Netzbetreiber überfordern und letztlich dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden." Dieses Fazit zog VDEW-Präsident Werner Brinker aus der Stellungnahme der Energiewirtschaft zum Entwurf der Verordnung. "Die Netzbetreiber würden unter einen Kostendruck gesetzt, der nichts mehr mit einem gesunden Wettbewerb zu tun hat. Was als Anreizregulierung geplant war, darf nicht als Abreizregulierung für Investitionen enden", betonte BGW-Präsident Michael G. Feist.

"Der geplante Ausgleich für die Kosten, die Netzbetreibern durch neue Investitionen entstehen, ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, jedoch viel zu gering", erklärte VDN-Präsident Hans-Otto Röth. Werde dies nicht geändert, dann seien die Unternehmen benachteiligt, die Kapital in ihre Netze investierten. Dies gefährde langfristig die Versorgungssicherheit und dürfe auch aus volkswirtschaftlichem Interesse nicht so bleiben.

Darüber hinaus kritisieren die Verbände den weiteren Ausbau der Berichts- und Auskunftspflichten für die Unternehmen. "Wer Kosten bis an die Schmerzgrenze senken will, darf nicht selbst immer neue Kosten in den Unternehmen produzieren. Bereits heute wird den Unternehmen ein unverhältnismäßig hohes Maß an Berichts- und Auskunftspflichten zugemutet", erläuterte VRE-Präsident Klaus Rauscher.

Stattdessen schlagen die Verbände in ihrer Stellungnahme vor, die ermittelten Ineffizienzen über drei Regulierungsperioden von jeweils fünf Jahren abzubauen. Dies wäre sinnvoll und vor allem erfüllbar. Eine methodisch richtig ausgestaltete Anreizregulierung soll sich nicht an dem besten, sondern an dem durchschnittlichen Netzbetreiber orientieren und eine untere Effizienzgrenze von 70 Prozent annehmen, lautet der Vorschlag.

Auch müsse die völlig unplausible Annahme weg, dass die Netzwirtschaft doppelt so schnell produktiver werde wie die Gesamtwirtschaft. Strom- und Gasnetze seien wichtige Infrastrukturen. Diese dürften daher keine Spielwiese für politische Verhandlungen zur Produktivitätssteigerung sein.

Verbandsanalysen würden zudem belegen, dass die Produktivität der Netze nicht schneller zunehmen kann als die des Durchschnitts aller Branchen.

Um den Zielkonflikt der Anreizregulierung - den Wunsch nach Kostensenkung durch Effizienzsteigerung einerseits und Abbau von Investitionshemmnissen andererseits - zu lösen, haben die Verbände einen Vorschlag zu dem Kapitalkostenausgleich für Investitionen unterbreitet. Die Stellungnahme der Verbände enthält auch einen Vereinfachungsvorschlag für kleine Netzbetreiber, der verhindern soll, dass diese aufgrund der bürokratischen Anforderungen die Effizienzsteigerungsvorgaben nicht erfüllen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: (030) 726147-0, Telefax: (030) 726147-140

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