BGW, VDEW, VDN und VRE zum Kabinettsbeschluss Anreizregulierung: Verordnung gefährdet wirtschaftlichen Betrieb der Netze / Effizienzvorgaben und Produktivitätsfaktoren sind zu hoch angesetzt
(Berlin) - "Die Anforderungen der heute (13. Juni 2007) vom Bundeskabinett beschlossenen Anreizregulierungsverordnung sind überzogen und für viele Netzbetreiber nicht erreichbar. Ein wirtschaftlicher Netzbetrieb ist mit der neuen Verordnung langfristig für viele Netzbetreiber nicht mehr möglich. Die Regelungen gefährden die Energieinfrastruktur und damit die hohe Versorgungssicherheit in Deutschland." Das erklärten der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), der Verband der Netzbetreiber (VDN) sowie der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger (VRE) gemeinsam zum Entwurf der Anreizregulierungsverordnung.
Kritik übten die Verbände vor allem an zwei Punkten der vorgesehenen Verordnung: die Orientierung der Effizienzvorgaben an den besten Unternehmen sowie die vorgesehene Regelung zur allgemeinen Produktivitätsentwicklung der Energienetze. Innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von zehn Jahren sollen durch die Effizienzvorgaben alle Unternehmen Klassenbeste werden. "Das ist nicht zu schaffen und schon gar nicht zu übertreffen. In keiner anderen Branche sind alle gleich effizient und Klassenbester", erläuterten die Verbände. Die Absenkung des in der ersten Periode vorgesehenen Produktivitätsfaktors auf 1,25 Prozent (zusätzliche Produktivitätssteigerung) sei lediglich eine kosmetische Veränderung. Dagegen werde für die zweite Periode (Faktor von 1,5 Prozent) ohne jegliche, fachliche Untermauerung ein viel zu hoher Wert festgeschrieben. Dies stelle eine massive Verschärfung gegenüber dem ersten Entwurf der Verordnung dar.
Positiv bewerteten die Verbände, dass die Dauer der Regulierungsperiode nun den vom Gesetzgeber vorgesehenen zeitlichen Rahmen von jeweils fünf Jahren ausschöpfe. Enttäuscht zeigten sich die Verbände jedoch darüber, dass für den gesamten Regulierungszeitraum lediglich zwei Perioden vorgesehen seien, um die optimalen Effizienzen erreichen zu können. Bei einer 40jährigen Lebensdauer von Netzanlagen sei dies zu knapp bemessen. Statt dessen schlagen die Verbände vor, die ermittelten Ineffizienzen in einer weiteren, dritten Periode abzubauen. Positiv sei auch, dass das Kabinett dem Branchenvorschlag der Verbände grundsätzlich gefolgt sei, für kleinere Stadtwerke ein vereinfachtes Verfahren vorzusehen. "Jedoch kann die jetzt getroffene Options-Regelung zu einer Verzerrung der Ergebnisse des Effizienzvergleichs führen", so die Verbände.
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