Pressemitteilung | k.A.

BGW-Stellungnahme zum Prozessauftakt in Hamburg / Vergleichbare Verfahren haben bereits Gaspreisanpassungen bestätigt

(Berlin) - Zur heutigen (15. September) Einschätzung des Hamburger Landgerichts zu Gaspreisanpassungen erklärt BGW-Geschäftsführer Martin Weyand: „Die Diskussion um den Prozessauftakt in Hamburg vernachlässigt die aktuellen Entwicklungen auf den internationalen Rohstoffmärkten, denen die deutschen Erdgasversorger derzeit ausgesetzt sind. Die steigende Erdgas-Nachfrage nicht zuletzt in den stark wachsenden Volkswirtschaften China und Indien verknappt das weltweite Angebot für Erdgas und wirkt preissteigernd. So ist der Grenzübergangswert für Erdgas, zu dem deutsche Versorger den Rohstoff einkaufen, zwischen Juli 2004 und Juli 2005 nach offiziellen Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um 37,4 Prozent gestiegen.

Vor diesem Hintergrund sind Preissteigerungen derzeit leider oft unvermeidbar. Dieser Haltung haben sich bislang auch die Gerichte in Koblenz und Euskirchen in vergleichbaren Fällenangeschlossen. Das Amtsgericht Euskirchen stellte explizit fest, dass die Offenlegung der Preiskalkulation beim Nachweis einer Steigerung der Bezugskosten nicht notwendig sei. Auch die heutige Äußerung des Landgerichts Hamburg stellt keine Vorwegnahme des Urteils dar. Die endgültige Entscheidung ist erst für den 8. Dezember 2005 vorgesehen.“ Die Zahl der Erdgaskunden, die derzeit die Zahlung verweigern, beläuft sich nach Schätzungen des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) auf deutlich weniger als 0,1 Prozent aller 20 Millionen Gaskunden in Deutschland. Die in einigen Berichten angeführte Zahl von 500.000 Kunden, welche die Zahlung bislang verweigert hätten, sei in dieser Größenordnung nicht zutreffend.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/28041-0, Telefax: 030/28041-520

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