Pressemitteilung | k.A.

BGW begrüßt Föderalismusreform / Weitergehende Gesetzgebungskompetenz des Bundes beim Wasser erforderlich

(Berlin) - Die im Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zusammengeschlossenen Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen begrüßen die Pläne der großen Koalition, die bundesstaatliche Ordnung zu reformieren. Dabei befürwortet der BGW insbesondere die Vorschläge zum Wasserrecht, hält jedoch eine noch etwas weitergehende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für erforderlich. „Wir empfehlen, die Gesetzgebungskompetenz für die Bewirtschaftung der Gewässer dort auf den Bund zu verlagern, wo es sich um die Umsetzung zwingenden EU-Rechts handelt“, so BGW-Vizepräsident Dr. Peter Rebohle. Auf der anderen Seite müssten Einzelheiten der Gewässerbewirtschaftung, die je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sein können, den Ländern dort überlassen werden, wo es keine zwingenden EU-rechtlichen Bestimmungen gibt. „Eine Festlegung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf das zur Umsetzung von EU-Umweltrecht Notwendige hat den Vorteil, dass sich dieser auf eine 1:1 Umsetzung beschränkt. Damit ist es allerdings auch die Verantwortung des Bundes, Wasserrecht betreffendes EU-Umweltrecht fristgerecht umzusetzen“, betont Rebohle.

Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, Anforderungen an die Bewirtschaftung der Gewässer selbst festzulegen. Sie behalten die Entscheidungsfreiheit, sofern eine veränderte Gewässereinstufung mit den durch europäisches Recht und neues Bundesrecht festgelegten Kriterien vereinbar ist. Anwenden lässt sich die Empfehlung des BGW zum Beispiel bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. So können die Anhänge der Richtlinie weitgehend 1:1 ratifiziert werden. Es besteht kein Grund, diese in 15 Verordnungen auf der Grundlage der jeweiligen Landeswassergesetze umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappl, Pressesprecher Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

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