Pressemitteilung | k.A.

BGW begrüßt EU-Beschluss zum „Legal Unbundling“

(Berlin) - Die deutsche Gaswirtschaft begrüßt, dass der EU-Ministerrat eine Öffnung der Strom- und Gasmärkte für alle Kunden zum 01. Januar 2007 festgelegt hat. Damit wird Wettbewerbsgleichheit unter den Ländern hergestellt. Deutschland hat seine Märkte bereits vollständig geöffnet.

Der BGW begrüßt auch, dass der EU-Ministerrat offensichtlich erkannt hat, dass die gesellschaftsrechtliche Entflechtung, das so genannte Legal Unbundling, nicht der allein selig machende Weg ist und andere, gleichwertige Alternativen geprüft werden sollen. Es sei allerdings geradezu paradox, so BGW-Hauptgeschäftsführer Wolf Pluge, dass ausgerechnet die EU-Kommission diese Prüfung durchführen soll, die in dieser Frage nicht offen ist und Legal Unbundling für die einzige Möglichkeit hält.

Das mit Umsetzung der Gasrichtlinie geplante obligatorische Unbundling für Transportunternehmen und gegebenenfalls ein mit der Marktöffnung verknüpftes obligatorisches Legal Unbundling für Verteilerunternehmen lehnt die deutsche Gaswirtschaft ab.

Nach wie vor sieht die deutsche Gaswirtschaft in einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Unternehmen eine gleichwertige Alternative zum Unbundling.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Josef-Wirmer-Str. 1 53123 Bonn Telefon: 0228/25980 Telefax: 0228/2598120

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