Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL wendet sich gegen weitere Beschränkungen des kombinierten Verkehrs beim Ferienfahrverbot

(Frankfurt a.M.) – Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat weiteren Beschränkungen des kombinierten Verkehrs beim Ferienfahrverbot widersprochen.

Der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen jetzt vorgelegte Entwurf zur Änderung der Ferienreiseverordnung sieht neben der Herausnahme bzw. Neuaufnahme einzelner vom Ferienfahrverbot betroffener Streckenabschnitte bei der Freistellung des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße eine Kilometerbegrenzung vor. Freigestellt vom Ferienfahrverbot soll künftig nur noch der Vor- und Nachlauf des kombinierten Güterverkehrs bis zu einer Entfernung von 200 km vom Umschlagsbahnhof sein. Bislang war der Vor- und Nachlauf ohne Begrenzung bis zum nächstgelegenen geeigneten Be- oder Entladebahnhof vom Fahrverbot befreit. Da wegen des Ferienfahrverbots und des allgemeinen Sonntagsfahrverbots an den Samstagen Sendungen verstärkt abgefertigt werden, ist die vorgesehene Änderung für die im kombinierten Verkehr tätigen Unternehmen mit erheblichen Nachteilen verbunden. Der Verweis auf Ausweichstrecken bringt in der Regel Verzögerungen mit sich, die eine termingerechte Abfertigung gefährden können. Maßnahmen dieser Art sind nach Auffassung des BGL nicht geeignet, der Förderung des kombinierten Verkehrs zu dienen und langfristig planbare Transportalternativen aufzubauen.

Die Ferienreiseverordnung gilt an allen Samstagen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr in den Monaten Juli und August für besonders belastete Streckenabschnitte. Der vom BMVBW vorgelegte Änderungsentwurf soll dem Vernehmen nach noch im Mai den Bundesrat passieren, um rechtzeitig in Kraft treten zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

NEWS TEILEN: