Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL-Vorstand beschließt Urabstimmung zum Maut-Boykott

(Frankfurt a. M.) – Der Vorstand des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat in seiner Sitzung vom 24. 4. 2002 die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Mautgesetzgebung beraten. Schwerpunkt der Betrachtungen war die Frage, ob die von Kanzleramtschef Dr. Steinmeier versprochene „größtmögliche Harmonisierung“ mit der Einführung von Lkw-Mauten in Deutschland in die Praxis umgesetzt wird. Der BGL-Vorstand bewertet das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Harmonisierungsangebot von 300 Mio. € im Gegenzug zur Einführung von Lkw-Autobahngebühren in Höhe von 3,4 Mrd. € als völlig unzureichend. Der BGL-Vorstand stellt fest:

1. Es ist mit diesem Lkw-Mautsystem kein Systemwechsel in der Infrastrukturfinanzierung von der Nutzer- zur Steuerfinanzierung erreicht worden. Die zusätzlichen Autobahn-Gebühren werden praktisch „on top“ auf die bisherigen Steuerbelastungen aufgesattelt, statt die Kfz- und Mineralölsteuern europäischem Niveau anzugleichen.
2. Der in Aussicht gestellte Harmonisierungsschritt von 300 Mio. € entspricht lediglich 1/5 – 1/6 der fiskalischen Wettbewerbsverzerrungen zu maßgeblichen EU-Wettbewerbern, die nach den Zusagen des Kanzleramts mit der Einführung von Autobahnmauten weitestgehend beseitigt werden sollten.

Aufgrund der unzureichenden Umsetzung des von der Politik zugesagten Harmonisierungsziels hat der BGL-Vorstand ein Maßnahmenpaket beschlossen, in dessen Mittelpunkt eine Urabstimmung des Transportgewerbes steht. Dem Vorschlag des BGL-Vorstands zufolge sollen die Unternehmen aufgefordert werden, die zur Erhebung der elektronischen Maut erforderlichen Erfassungsgeräte nicht in ihre Lastkraftwagen einzubauen. Es bestehe kein Einbauzwang und schon gar kein Benutzungszwang für diese Geräte. Eine manuelle Erhebung kilometerbezogener Mauten mit Hilfe von Zahlstellen an Tankstellen und anderen zentral gelegenen Punkten scheitere jedoch an den infrastrukturellen und systemtechnischen Voraussetzungen. Da arbeitstäglich Hunderttausende von Einzelbuchungen streckenbezogen notwendig seien, könne eine streckenbezogene Lkw-Maut nur mit automatisierten Erhebungsmethoden erfolgversprechend eingeführt werden.

Die Mitgliedsbetriebe des BGL werden in der vom Vorstand angeregten Urabstimmung dazu befragt, ob sie sich einem generellen Einbauverzicht anschließen. Sollten die Transportunternehmen dazu mit großer Mehrheit bereit sein, wird der BGL alle organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um den Einbauboykott in der Praxis zu begleiten. Ohne die Bereitschaft des Transportgewerbes werde es nicht möglich sein, eine elektronische Maut in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, meint der BGL.

Als weitere Maßnahme hat der Vorstand beschlossen, im Wahlkampf beim Auftritt der Kanzlerkandidaten bei ausgewählten Veranstaltungen „Flagge“ zu zeigen. Hierfür hat der Vorstand eine Task force eingesetzt, die sich auch damit beschäftigen soll, wie das Anliegen des Transportgewerbes nach fairen europäischen Wettbewerbsbedingungen durch die Nutzung von Lkw-Rückwänden der Öffentlichkeit verständlich gemacht werden kann. Nach Meinung des BGL-Vorstands muss die Lkw-Maut auf Grund ihrer dramatischen Höhe voll an die Auftraggeber und damit letztendlich an die Verbraucher weitergegeben werden. Zudem müsse den Bürgern klargemacht werden, dass die von der Bundesregierung als „Einstieg in die Nutzerfinanzierung“ erklärte Gebührenfinanzierung früher oder später auf alle Straßennutzer ausgedehnt werde. Damit werde offenkundig, dass es nur um ein „Abzocken“ der Straßennutzer und nicht um zusätzliche Infrastruktur gehe.

Weiterhin werden die BGL-Mitgliedsverbände auf Landesebene ihren Einfluss darauf gelten machen, dass mit der bevorstehenden Verabschiedung der Mautverordnung, die die Höhe der Mautentgelte endgültig regeln soll, das Harmonisierungsangebot der Bundesregierung nachgebessert wird. Nach dem Wahlsieg der UNION in Sachsen-Anhalt müsse nicht auf den Ausgang der Bundestagswahl gewartet werden, um die vom stellvertretenden Fraktionschef der CDU/CSU versprochene „Nachbesserung des Mautgesetzes“ umzusetzen. Auch der verkehrspolitische Sprecher der FDP, Horst Friedrich, hatte für den Fall einer Übernahme von Verantwortung nach der Bundestagswahl ebenfalls eine umfassende Revision des Mautgesetzes in Aussicht gestellt. Nachdem die Bundesratsmehrheiten sich völlig neu darstellten, könne man sich Reparaturen dadurch sparen, dass gleich in den Abstimmungen des Bundesrates zur Mautverordnung „Nägel mit Köpfen“ gemacht würden. Damit würde zugleich deutlich, wie und in welchem Umfang die Zusagen der CDU/CSU- und FDP-Fraktion zum Lkw-Mautgesetzes umgesetzt werden. Ohne Harmonisierung stehen allein 100.000 Arbeitsplätze im Transportgewerbe auf dem Spiel. Dazu kommen Arbeitsplatzrisiken in Industrie und Handel, die durch die „heimliche“ Verteuerung des Standorts Deutschland zur Disposition stehen. Der Bundeskanzler und sein Herausforderer haben damit dringenden Anlass, sich um die verkorkste Verkehrspolitik in diesem Land persönlich zu bemühen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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