Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL und FNTR vereinbaren die Vertretung gemeinsamer Interessen auf EU-Ebene

(Frankfurt a.M.) – BGL- und FNTR-Spitzenvertreter haben anlässlich ihres jüngsten Treffens vereinbart, zukünftig gemeinsam ihre Interessen gegenüber nationalen Regierungen und auf EU-Ebene zu vertreten. Die Übereinstimmung auf zahlreichen Feldern, z. B. in der Transitpolitik und in der Vertretung der Belange kleiner und mittelständischer Unternehmen, bietet eine Vielzahl von Ansatzpunkten. Sechs Aktionsfelder sind Gegenstand gemeinsamer Aktivitäten:

1. Behebung der Krisensituation im europäischen Straßengüterverkehr

Der dramatische Anstieg der Konkurse sowohl in Frankreich wie in Deutschland ist Anlass zu ernster Sorge. Die Anwendung und Ausweitung des EU-Krisenmechanismus ist deshalb Gegenstand weiterer Überlegungen und Aktivitäten.

2. Sozialdumping

BGL und FNTR mahnen angesichts der Zunahme von “Sozialdumping-Fällen” politische Initiativen an, um geltendes Recht umzusetzen. Im Bereich der Scheinselbständigkeit erwächst eine Dumpingkonkurrenz, die für eine dauerhafte Marktstörung verantwortlich ist. Einen wirksamen Steuermechanismus sehen FNTR und BGL in der konsequenten Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der anderen subjektiven Zulassungskriterien der einschlägigen EU-Richtlinie. Die Mitverantwortung des Auftragsgebers bei offenkundigen Fällen des Sozialdumpings erweise sich als weiteres wirkungsvolles Gegenmittel.

3. Kostenorientierte Preisbildung und Straßenbenutzungsgebühr

Die geringen Gewinnspannen im Sektor des Straßengüterverkehrs erlauben es nicht, zusätzliche Lasten aus Straßenbenutzungsgebühren sowie der Sozialgesetzgebung aus eigener Kraft zu tragen. Eine Überwälzung von staatlich verordneten Fiskal- und Soziallasten auf die Kunden sei deshalb unabweisbar. Letztendlich werde der Verbraucher, der auf einen funktionierenden Straßentransport angewiesen ist, diese zusätzlichen Anwendungen zu tragen haben.

4. Kosten und Nutzen des Verkehrs

Hinsichtlich der Anlastung externer Kosten vertreten FNTR und BGL die Position, dass diese nur auf der Grundlage ausgewogener wissenschaftlicher Gutachten für alle Verkehrsträger gleichermaßen erfolgen dürfe. Eine einseitige Benachteiligung des Systems Straße komme nicht in Betracht. Im Übrigen sei der externe Nutzen des Straßenverkehrs gegenzurechnen. Die fehlende Präzision wissenschaftlich methodischer Ansätze sowohl bei den externen Kosten als bei den externen Nutzen ließen derzeit eine gerechte Anlastung auf die Verkehrsträger nicht zu.

5. Einführung von gewerblichem Dieselkraftstoff

Beide Gewerbeorganisationen befürworten den Vorschlag aus dem Weißbuch der EU-Kommission, einen “gewerblichen Dieselkraftstoff” auf einheitlicher Besteuerungsbasis für die gesamte EU einzuführen. Es gelte, die bestehenden Steuersysteme nach Wirtschaftsverkehr und Individualverkehr zu differenzieren und die aktuelle Differenz der Dieselkraftbesteuerung für gewerbliche Zwecke in der EU weitestgehend abzubauen.

6. EU-Osterweiterung

BGL und FNTR begrüßen die bevorstehende EU-Osterweiterung, die jedoch nur dann wirtschafts- und sozialverträglich erfolgen kann, wenn zeitgleich die Wettbewerbsbedingungen harmonisiert werden und durch die Beitrittsländer der acquis communautaire im Bereich des Güterverkehrs umgesetzt wird. Aufgrund des hohen Lohn- und Sozialkostengefälles plädieren die beiden Branchenverbände für eine schrittweise Liberalisierung der Kabotage, die insbesondere im Einklang mit der Umsetzung des acquis communautaire im Sozialbereich zu erfolgen hat. Dies bedürfe eines ernstzunehmenden Überprüfungssystems durch die Europäische Kommission. Hierzu regen BGL und FNTR die Einrichtung eines europäischen Kontrollgremiums an.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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