BGL meldet Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern (AGA) als Verbandsempfehlung beim Bundeskartellamt an
(Frankfurt/M.) Die Gestellung von Abfallcontainern, die vom Auftraggeber befüllt wurden, der Abtransport und die Besorgung der Abfallbeseitigung sind ein einheitlicher Geschäftsvorgang, dessen Leistungskomponenten aber unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zuzuordnen sind. Für die Unternehmer dieser Branche bestand das Bedürfnis, ihren Geschäften vereinheitlichte Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen. Das Bedingungswerk, das jetzt beim Bundeskartellamt angemeldet wurde, bietet faire und ausgewogene Regelungen, in denen auch die Anliegen der Marktgegenseite angemessene Berücksichtigung gefunden haben, so der BGL.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
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