Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL-Leitfaden "Abfallverzeichnis-Verordnung"

(Frankfurt/Main) - Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat einen 120-seitigen, aktuellen „Leitfaden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)“ herausgegeben. Grund für die Erstellung dieses Leitfadens war die Entscheidung der EU-Kommission über ein neues Abfallverzeichnis für „gefährliche Abfälle“, das bis zum 1. Januar 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die neue deutsche Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bestimmt, wie Abfälle zukünftig zu bezeichnen sind, wie die zutreffende Abfallbezeichnung zu wählen ist und wann die neuen Abfallbezeichnungen die bestehenden ersetzen. Sie regelt ferner die Überwachungsbedürftigkeit der Abfälle. Dabei werden auch alle Abfälle zur Verwertung überwachungsbedürftig, die bisherigen „nicht überwachungsbedürftigen Abfälle“ gibt es nicht mehr. Außerdem wurde eine Vielzahl von Abfallschlüsselnummern hinzugenommen. Dafür entfallen die bisherigen deutschen Abfallschlüssel mit den Zusätzen „D1“ bzw. „D2“.

An die neue Rechtslage muss insbesondere die Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle (BestbüAbfV), die Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung (BestüVAbfV) sowie die Abfallwirtschaftskonzepte- und Bilanzverordnung (AbfKoBiV) angepasst werden. Indirekt hat die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auch Auswirkungen auf die Transportgenehmigungsverordnung (TgV) sowie die Nachweisverordnung (NachwV). Für die Entsorgungsunternehmen bedeutet dies, dass bis zum 1. Januar 2002 eine Vielzahl abfallrechtlicher Genehmigungen (z.B. Entsorgungsnachweise, Transportgenehmigungen) an die Vorgaben der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) angepasst werden müssen.

Der neue Leitfaden umfasst, neben den Rechtstexten, mehrere Aufstellungen der neuen Abfallbezeichnungen in alphabetischer sowie in numerischer Form. Eine wesentliche Arbeitserleichterung ist eine 46-seitige Umsteigehilfe, mittels der man sofort die passenden, neuen Abfallschlüssel mit Einordnung „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ oder „überwachungsbedürftige Abfälle“ erkennen kann. Somit ist ein schneller Überblick an das neue Einstufungsverfahren gewährleistet.

Der Leitfaden behandelt zudem folgende Themen:
Was sind „gefährliche Abfälle“?iWelche Änderungen haben sich ergeben?iWelche Auswirkungen hat die Neueinstufung für die Unternehmen?iKonzeption der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)iÄnderungen der AbfallbezeichnungeniWas sind „Besonders überwachungsbedürftige Abfälle“?iWie finde ich den richtigen Abfallschlüssel?iWelches Ausmaß wird auf die Unternehmer im Abfallbereich zukommen?

Der BGL stellt den „Leitfaden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)“ den Mitgliedsunternehmen über seine Landesverbände kostenlos zur Verfügung.
Interessenten außerhalb des Güterkraftverkehrsgewerbes können diesen Leitfaden zum Preis von e 9,90 (zzgl. MwSt. und Versandkosten) beziehen über die BDF Infoservice GmbH, Breitenbachstrasse 1 in 60487 Frankfurt/Main, Tel. 069/ 7919-0, Fax 069/ 7919-227,e-mail: bdf-infoservice@bgl-ev.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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