Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL-Intervention zu Fahrverboten im Kombinierten Verkehr erfolgreich

(Frankfurt/Main) - Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat einen Entwurf zur Änderung der Ferienreiseverordnung vorgelegt. Diese Verordnung regelt - in Ergänzung des Sonntagsfahrverbotes - die Fahrverbote für Lkw über 7,5 t an Feriensamstagen.

Neben der Herausnahme und Neuaufnahme einzelner Autobahnabschnitte in den Katalog der Verbotsstrecken sah der ursprüngliche Entwurf vor, die Freistellung des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße vom Ferienfahrverbot einzuschränken. Demnach sollte der Vor- und Nachlauf des kombinierten Güterverkehrs nur noch bis zu einer Entfernung von 200 km vom Fahrverbot befreit sein.

Der BGL wies das Ministerium jedoch darauf hin, dass diese vorgesehene Änderung der Freistellung des Kombinierten Verkehrs für die in diesem Marktsegment tätigen Unternehmen mit erheblichen Nachteilen verbunden sein dürfte. So sei davon auszugehen, dass wegen des Ferienfahrverbotes und des Sonntagsfahrverbotes an Samstagen verstärkt Sendungen im Kombinierten Verkehr abgefertigt und im Vor- und Nachlauf Entfernungen von 200 km überschritten werden. Der Verweis auf Ausweichstrecken sei in der Regel mit Verzögerungen verbunden, die eine termingerechte Abfertigung nicht gewährleisteten. Eine Einschränkung der bisherigen Ausnahmeregelung sei daher nach Ansicht des BGL „nicht geeignet, der Förderung des Kombinierten Verkehrs zu dienen und langfristig planbare Transportalternativen aufzubauen“.

Wie das BMVBW dem BGL nunmehr mitgeteilt hat, werde die beabsichtigte Aufnahme einer Entfernungsgrenze für den Kombinierten Verkehr aufgrund der vom BGL dargelegten Gründe nicht weiter verfolgt. Auf die vorgesehene Rechtsänderung werde verzichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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