BGL interveniert gegen Diskriminierung deutscher Unternehmen beim Vignettenkauf in Rumänien
(Frankfurt/Main) - Seit Juli dieses Jahres müssen Lkw ab 12 t für den Verkehr in Rumänien eine so genannte ro-Vignette mitführen. Während diese Vignette für rumänische Unternehmen bei allen Postämtern zu erhalten sind, ist für ausländische Fahrzeuge der Kauf einer solchen Vignette nur an den Grenzübergängen möglich. Läuft nach der Einfahrt eines Lkw in Rumänien die Gültigkeitsdauer einer Vignette ab, besteht folglich keine Möglichkeit, diese im Landesinnern nachzulösen. Dies ist erst wieder bei Ausreise aus Rumänien möglich. Wird jedoch ein Fahrzeug ohne gültige Vignette kontrolliert, drohen hohe Bußgelder.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sieht darin eine Diskriminierung zu Lasten deutscher Transportunternehmen, die im Verkehr mit dem EU-Beitrittskandidaten Rumänien tätig sind. Der Verband hat sich daher sowohl an die Europäische Kommission als auch an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit der Bitte gewandt, beim rumänischen Verkehrsministerium gegen diese Diskriminierung zu intervenieren.
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Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
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