Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL fordert EU-Kommission zu wirkungsvollen Schritten gegen das bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung säumige Italien auf

(Frankfurt/M.) – Bereits im Juli 1998 hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über den fortgesetzten Verstoß Italiens gegen die in der 8. Mehrwertsteuer-Richtlinie 79/1072/EWG vorgeschriebene Frist von 6 Monaten für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung an ausländische Unternehmen eingereicht. Jedoch hat die Europäische Kommission bis heute nicht die daraufhin vom seinerzeit zuständigen EU-Kommissar, Mario Monti, gegebene Zusage eingehalten, bis zur Verabschiedung des Richtlinienvorschlages der Kommission zur Änderung der Erstattungsmodalitäten dafür zu sorgen, dass die Erstattungen gemäß den geltenden Gemeinschaftsvorschriften erfolgen. Dieser Richtlinienvorschlag, der insbesondere darauf abzielt, innerhalb der EU das bisherige Verfahren der Mehrwertsteuer-Erstattung an nicht im Inland ansässige Unternehmen durch ein Vorsteuerabzugsrecht dieser Unternehmen in ihrem jeweiligen Heimatstaat zu ersetzen, wartet im übrigen auch noch immer auf seine Verabschiedung.



Wie der BGL weiterhin berichtet, sei es trotz der bekundeten Aktivitäten der Dienststellen der Europäischen Kommission zwischenzeitlich sogar zu einem Stillstand bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung durch Italien gekommen. Zudem habe die italienische Finanzverwaltung versucht, sich der Verpflichtung aus ihrer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juni 1992 zur Zahlung von Verzugszinsen für die Mehrwertsteuer-Rückstände in den 80er Jahren durch eine unzulässige Inanspruchnahme der Verjährung zu entziehen. Auf Bitte des BGL habe deshalb die Deutsche Botschaft in Rom beim italienischen Finanzministerium interveniert – mit dem Ergebnis, dass Italien zum Ende des Sommers 1999 endlich wieder Erstattungen an deutsche Güterkraftverkehrsunternehmer vorgenommen habe.



Eine Mitgliederbefragung des BGL habe allerdings bestätigt, dass sich die Rückzahlungen Italiens bislang auf Mehrwertsteuerbeträge aus dem Jahr 1996 beschränken und zudem so schleppend erfolgen, dass bis heute noch immer Mehrwertsteuer-Erstattungen aus 1996 ausstünden bzw. inzwischen Rückstände von mehr als 3 Jahren festzustellen seien. Dies habe den BGL dazu veranlasst, dem heute zuständigen EU-Kommissar, Herrn Frits Bolkestein, in einem erneuten Schreiben die für viele der betroffenen Unternehmen finanziell nicht mehr zu überbrückende Dimension der Außenstände zu verdeutlichen. Nach Auskunft des BGL erreichen die Mehrwertsteuer-Rückforderungen an Italien bei einigen der schätzungsweise 2.500 betroffenen deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen bereits sechsstellige Beträge und summieren sich insgesamt auf rund 45 Mio. DM.



Weil immer mehr deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen durch die ausstehenden Rückforderungen an Italien an den Rand des Ruins getrieben würden, habe der BGL die Europäische Kommission aufgefordert, dieser Misere als Hüterin der Verträge nicht länger tatenlos zuzusehen. Angesichts der skandalösen Art und Weise, wie die italienische Regierung hier EU-Recht mit Füssen trete, sei es völlig unverständlich, dass die Europäischen Kommission das 1993 wegen der Nichtbeachtung des oben erwähnten EuGH-Urteils gegen Italien eröffnete Vertragsverletzungsverfahren ruhen lasse. Die mittelständischen deutschen Güterkraftverkehrsunternehmer könnten jedenfalls nicht länger auf die Umsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Italien warten. Die Europäische Kommission müsse jetzt die erforderlichen Schritte ergreifen, damit Italien die Rückstände bei der Mehrwertsteuer-Erstattung durch Auszahlung der berechtigten Forderungen der Antragsteller ohne weitere Verzögerungen aufhole.

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Pressekontakt: Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt/M., Tel:(069)7919-0, Fax:(069)7919-227; E-mail: bgl@bgl-ev.de, Internet: www.bgl-ev.de; Quelle BGL

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