Pressemitteilung | LSVD - Verband Queere Vielfalt e.V.

BGH zementiert Ungleichbehandlung / LSVD: Urteil ist völlig unverständlich

(Köln) - Zum heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Urteil ist völlig unverständlich und zementiert eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung. Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch gleiche Rechte erhalten. Alles andere ist unfair!

Die Rechtssprechung behandelt eingetragene Lebenspartnerschaften als Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts, wenn sie es ablehnt, Eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. So auch schon das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum Familienzuschlag für verpartnerte Beamte. Hier haben nun das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zu entscheiden, bei denen entsprechende Verfassungsbeschwerden bzw. eine Vorlage zur Vorabentscheidung bereits anhängig sind.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass Lesben und Schwule eine faire Behandlung erfahren. Alles andere steht einem modernen, demokratischen Gemeinwesen nicht gut zu Gesicht.

Die Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, in ihren Verträgen zur Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einzuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

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