BGH-Urteil zum S-Bahnverkehr / IHK Berlin sieht sich bestätigt
(Berlin) - Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum öffentlichen Personennahverkehr hat die IHK Berlin den Senat aufgefordert, Teilnetze der Berliner S-Bahn für private Anbieter auszuschreiben.
"In dem Votum der Karlsruher Richter sieht sich die IHK Berlin komplett in ihrer Auffassung bestätigt" sagte der stellvertretende IHK- Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter am Dienstag (8. Februar 2011)." Das Gericht hat klar gemacht, dass S-Bahnstrecken ausgeschrieben werden müssen. Das Land Berlin sollte jetzt mutig vorangehen und Voraussetzungen für den Berliner S-Bahnverkehr für die Zeit nach 2017 schaffen. Dazu gehört die zügige Ausschreibung von drei Teilnetzen. "Das erste Netz sollte noch im ersten Halbjahr dieses Jahres ausgeschrieben werden. Nur so schafft man einen guten Qualitätsstandard und damit Kundenzufriedenheit", so Wiesenhütter weiter.
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