BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen: Bankenfachverband erwartet nur geringe Auswirkungen
(Karlsruhe/Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zulässig sind. Dem Urteil ging eine Reihe von Gerichtsentscheidungen niedrigrangiger Instanzen voraus, die zu keiner einheitlichen Auffassung gelangt waren. Der Bankenfachverband erwartet nur geringe Auswirkungen des BGH-Urteils auf die Finanzierungsbranche. "In der Praxis nehmen die Kreditbanken schon jetzt keine Bearbeitungsgebühren mehr", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Verbandes, und verweist auf den starken Wettbewerb. Bereits lange vor dem Entscheid des obersten Gerichts habe der Markt von selbst für einen Wegfall der Gebühren gesorgt. Für Verträge, die vor 2011 geschlossen wurden, gilt per Gesetz Bestandsschutz.
Effektivzins als Vergleichsmaßstab
Für den Verbraucher ausschlaggebend war schon immer der effektive Jahreszins. Dieser Zins enthält laut Preisangabenverordnung alle Kosten beim Kredit. Darunter fielen vormals auch etwaige Bearbeitungsgebühren. Beim Preisvergleich war es daher schon immer wichtig, auf den effektiven Jahreszins zu achten.
Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die Kreditbanken haben aktuell rund 140 Milliarden Euro an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur. Mehr als jeder zweite Ratenkredit stammt von den Kreditbanken.
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