Pressemitteilung | Deutschland sicher im Netz e.V. - DsiN

#BGH-Urteil schafft Klarheit zum digitalen Nachlass / DsiN begrüßt Rechtsklarheit für Verbraucher durch BGH-Urteil / Nur 5 Prozent der Nutzer haben digitalen #Nachlass geregelt / #DsiN rät Verbrauchern, Hilfsangebote anzunehmen

(Berlin) - Das Soziale Netzwerk Facebook muss den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dem seit mehreren Jahren gesperrten Nutzerkonto ihrer Tochter gewähren. Das hat am heutigen Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden.

DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger begrüßt die neue Rechtsklarheit: "Mit dem Urteil des BGH besteht für Verbraucher künftig Klarheit, dass der digitale Nachlass wie das Erbe an Gegenständen behandelt wird. Alle Rechte und Pflichten an Onlinediensten gehen auf die Hinterbliebenen über. Sie können über den gesamten persönlichen Datenbestand in sozialen Netzwerken und E-Maildiensten des Erblassers verfügen."
Zugleich weist DsiN auf die steigende Bedeutung durch das Urteil hin, den eigenen digitalen Nachlasses sorgfältig zu regeln: "Wenn sämtliche digitale Kommunikation für die Nachwelt zugänglich wird, Bilder, Briefe und Bankverkehre, sollten individuelle Vorkehrungen getroffen werden. Regelungen, wer das digitale Erbe verwalten soll und wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, gehören unbedingt dazu", so Littger.

Laut DsiN verfügen derzeit nur rund fünf Prozent über eine Regelung des digitalen Nachlasses. Vier von fünf Nutzern würden ihren Nachlass gerne abwickeln, wissen aber nicht genau wie. Die Initiative appelliert daher an Verbraucher, Angebote zur Regelung des digitalen Nachlasses anzunehmen. So klärt das DsiN-Projekt Digital-Kompass ältere Generationen über Fragen des digitalen Nachlasses auf und gibt konkrete Tipps zum Schutz der Privatsphäre:

- Verfassen Sie ein Testament über Ihren digitalen Nachlass: Jeder Internetnutzer sollte schriftlich festhalten, welchen Umgang mit seinen Daten er sich nach Lebensende wünscht. Hierzu zählt die Löschung von Online-Konten ebenso wie die Benennung einer Person seines Vertrauens, welche die Ausführung regelt.
- Machen Sie eine Auflistung über Ihr digitales Erbe: Hierzu zählen E-Mail- und Online-Banking-Konten ebenso wie Zugänge zu Sozialen Netzwerken, Apps oder bei Streaming-Diensten.
- Verwalten Sie Ihre Passwörter und Zugänge sicher: Nur wenn Zugangsdaten sicher hinterlegt wurden, können Hinterbliebene im Sinne des Verstorbenen handeln.


Über Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN): DsiN ist Ansprechpartner für Verbraucher und Unternehmen zu konkreten Hilfestellungen für IT-Sicherheit. Mit seinen Mitgliedern und Partnern betreibt der Verein zahlreiche Projekte zum sicheren Umgang in der digitalen Welt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist Schirmherr von DsiN. www.sicher-im-netz.de

Quelle und Kontaktadresse:
Deutschland sicher im Netz e.V. - DsiN Anita Möllering, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin Telefon: (030) 27576-310, Fax: (030) 27576-51310

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