Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

BGH-Urteil ist klarer Auftrag an Verkehrsminister Bodewig

(Frankfurt/Main) - Das Urteil des BGH vom 19. März in Sachen Inline-Skater ist sowohl ein klarer Auftrag für Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig als auch eine Bestätigung der AvD-Forderungen. Bestätigt wurde nun: Grundsätzlich gelten Inliner als Fußgänger, dürfen also nur dann die Straße benutzen, wenn es keinen Gehweg gibt, und dann auch nur auf der linken Seite ("Der Gefahr ins Auge sehen"). Bei Zuwiderhandlung gegen diesen § 25 StVO droht eine Geldbuße von 5,- EUR. Darüber hinaus haben allerdings auch die Richter am BGH genauere Regeln für diesen bereits seit Jahren populären Trendsport gefordert.

Der AvD setzt auch auf den Status von Inline-Skatern als Fußgänger. Allerdings müssen Rechte und Pflichten erweitert werden, zum Beispiel:

- der Radwege: wenn es einen Radweg gibt, dann darf (und muß) dieser auch benutzt werden.

- Vorfahrt für Fußgänger: bei Benutzung des Gehweges sowie in Fußgängerzonen müssen Inline-Skater besondere Rücksicht auf Fußgänger ohne Rollen nehmen.

Jetzt liegt es am Bundesverkehrsminister, wann endlich es eindeutige Regeln für Inline-Skater geben wird. Im Sinne von mehr Verkehrssicherheit sind diese längst überfällig.

Quelle und Kontaktadresse:
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