BGH-Urteil: Etappensieg für die Freiberuflichkeit
(Unterhaching) - Mit der Auffassung, dass Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen einzustufen sind, stärkt das Urteil des Bundesgerichtshofes die Freiberuflichkeit des Arztes, der aufgrund der individuellen, freien Auswahl des Versicherten tätig wird. Aus Sicht der GFB ist es ein Plädoyer für das vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis, das dem Arzt Gestaltungsfreiheit einräumt, anstatt ihn zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen zu degradieren.
"Der ärztliche Anspruch, allein dem Patientenwohl verpflichtet zu sein, ist unantastbar", betont Dr. med. Siegfried Götte, Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände. Seiner Meinung nach macht die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs deutlich, dass das Verhältnis zwischen Arzt und dem Patienten von persönlichem Vertrauen gekennzeichnet und der Bestimmung durch gesetzliche Krankenkassen weitgehend entzogen ist. "Wenn Krankenkassen eine strafrechtliche Verschärfung fordern, ignorieren sie die Grundlagen der Patientenversorgung: "Patienten sind nicht als Opfer dem System ausgeliefert, sondern haben vielmehr jedes Recht auf Transparenz, so der GFB-Chef.
Der Bundesgerichtshof führt zu Recht in seinem Urteil aus, dass die Verordnung eines Arzneimittels zwar den gesetzlichen Leistungsanspruch auf Sachleistung konkretisiert, dass dieser aber untrennbar Bestandteil der ärztlichen Behandlung ist und sich innerhalb des "personalgeprägten Vertrauensverhältnisses" zwischen Versicherten und Arzt vollzieht. In diesem Zusammenhang betont die GFB, dass Korruption mit dem Arztberuf unvereinbar ist und entsprechend geahndet werden muss. Die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen sind im Berufsrecht und im Sozialrecht verankert. Ihre Umsetzung gehört zur gelebten Selbstverwaltung.
Quelle und Kontaktadresse:
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
Dr. med. Siegfried Götte, Präsident
Prager Str. 1, 82008 Unterhaching