Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BGH: Umfang der kommunalen Daseinsvorsorge auf dem Prüfstand

(Köln) - Wie die BDSV – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. und der BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – mitteilen, hat der Bundesgerichtshof am 25. Januar 2001 beschlossen, die Revision von privaten Wuppertaler Autoverwertungsbetrieben anzunehmen. In dem Rechtsstreit geht es um Fragen des Wettbewerbs kommunaler Einrichtungen zu Privatunternehmen und des Umfangs der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Stadt Wuppertal hat einen Autoverwertungsbetrieb mit erheblichem Geschäftsumfang eröffnet. Die Klage ortsansässiger Autoverwerter gegen diesen Betrieb hatte seinerzeit vor dem Landgericht Wuppertal Erfolg, jedoch obsiegte die Stadt in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf. BDSV und BDE unterstützen die Revision beim Bundesgerichtshof, da die zu entscheidende Streitfrage Grundsatzcharakter hat.

Die Annahmeentscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, dass auch der Senat dem Thema grundsätzlich Bedeutung zumisst und ist von daher zu begrüßen. Die Annahme stellt allerdings noch keine Entscheidung in der Sache dar. Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich erst nach Durchführung der mündlichen Verhandlung in eineinhalb Jahren äußern.

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