BGH sieht kartellrechtliche Bedenken gegen Koppelangebote der Deutschen Telekom / VATM: Regulierer muß Bündelangebote der Telekom sorgfältiger prüfen
(Berlin) - Der Kartellsenat des BGH hat mit seiner Entscheidung vom 30.03.2004 seine Bedenken zum Ausdruck gebracht, daß die Deutsche Telekom AG (DTAG) ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse dazu nutzt, mit einer gekoppelten Abgabe von ISDN-Anschluß und Internetzugang ihre schon bisher starke Stellung auf dem benachbarten Markt für den Internetzugang nachhaltig zu stärken. Mit der Bündelung des Anschlusses mit einem Internetzugang von T-Online habe die DTAG im Jahre 2000 zusammen mit T-Online möglicherweise ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Denn es liege nahe, daß ein erheblicher Teil der T-ISDN-Kunden aufgrund der Koppelung von anderen Angeboten der Wettbewerber keinen Gebrauch machten.
Bedeutung hat die Entscheidung des BGH in zweierlei Hinsicht: Zum einen erkennt nunmehr nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen auch der BGH die erhebliche Gefahr für den Wettbewerb, die in der Bündelung von Produkten mit dem Festnetz-Anschluß der DTAG liegen, an. Mit der gleichen Strategie gelang es der DTAG kurz nach der nunmehr vom BGH kritisierten Bündelung im schmalbandigen Internetzugang per ISDN, auch den breitbandigen Internetzugang über DSL zu monopolisieren. Auch hier schritten weder Kartellamt noch Regulierungsbehörde ein. Schlimmer noch: Gerade im politischen Raum und insbesondere von der Bundesregierung wurde seinerzeit die Breitbandstrategie der DTAG, die eindeutig auf Wettbewerbsverdrängung ausgerichtet war, begrüßt. Heute liegt Deutschland bei den Breitband-Zugängen abgeschlagen im Mittelfeld. Die Dumping-Preis-Strategie bei DSL-Internetzugängen hat nicht nur die Wettbewerber jahrelang schwer geschädigt, sondern auch alternative Zugangsmöglichkeiten über Funk oder Breitband-TV-Kabel wirtschaftlich unattraktiv gemacht.
Wenn heute die DTAG im politischen Raum einen Vorsprung für sich bei der Einführung von neuen Technologien verlangt und den Wettbewerbern die zeitgleiche Bereitstellung notwendiger Vorprodukte verweigern will, so versucht sie nichts anderes, als den Sündenfall DSL zur gesetzlichen Regel zu machen, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer VATM.
Eine zweite, wichtige Konsequenz hat die BGH-Entscheidung für zukünftige Flatrate- und Bündelprodukte, für die die DTAG ebenfalls nicht bereit ist, entsprechende ausreichende Vorprodukte den Wettbewerbern anzubieten. Zuzahlungen auf die Anschlussgebühr gekoppelt mit Flatrates oder Pauschalentgelten für die Verbindungsminuten haben eindeutig das Ziel, den Call by Call-Markt zu zerstören. Diesen Anbietern ist es nämlich nicht möglich, geringere Einnahmen durch höhere Grundgebühren wieder wett zu machen. Auch die Wechselbereitschaft zu anderen Komplettanbietern wie z.B. City-Carriern leidet unter den für die Kunden immer schwerer kalkulierbaren Pauschalpreisen des Marktbeherrschers.
Damit werden Bündelungen zunehmend dazu eingesetzt, gezielt andere Wettbewerbsmodelle aus dem Markt zu verdrängen. Hiergegen muss die Regulierungsbehörde klar und ohne Wenn und Aber Position beziehen, fordert Jürgen Grützner.
Vor diesem Hintergrund scheint aber auch die möglicherweise geplante Zusammenführung der T-Online mit der Sparte T-Com äußerst bedenklich zu sein, da hierdurch ganz offensichtlich versucht wird, wieder in einem Unternehmen Produkte und Leistungen zusammenzufassen, die nicht zusammengehören. Genau dies hat der BGH nun für den Anschlussbereich und den Internetzugang festgestellt und ausgeführt: Für eine Koppelung von ISDN-Anschluss und Internetzugang bestehe keine sachliche Notwendigkeit.
Der Kampf gegen unzulässige Bündelprodukte der DTAG hat damit gerade erst begonnen, so Jürgen Grützner. Wenn wir im nächsten Fall wieder vier Jahre auf Rechtschutz warten müssen, dann dürfte es für den Kommunikationsstandort Deutschland als wesentliche Triebfeder für Investitionen und Arbeitsplätze endgültig zu spät sein. Gerade im Online-Bereich fehlen uns Milliarden-Investitionen aus dem Ausland, weil die Wettbewerber in den letzten Jahren keine faire Chance bekommen haben. Dies muß sich nun ändern, damit die Bürger auch hier endlich vom Wettbewerb profitieren können.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM)
Albrechtstr. 12, 10117 Berlin
Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539
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