BGH bestätigt VEA-Auffassung / Kunden sollten Gasverträge prüfen und Preise vergleichen / Ölpreisbindungsklausel unwirksam
(Hannover) - Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Ölpreisentwicklung koppeln. Das entschied gestern (24. März 2010) der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter erklärten die HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderverträgen für unwirksam. Die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein. Prinzipiell untersagten die Richter eine Koppelung an den Ölpreis aber nicht.
Dringend Erdgas-Sonderverträge prüfen
Damit hat der BGH endlich einer langjährigen Forderung des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) entsprochen. Der VEA empfiehlt allen Gaskunden, dringend ihre Verträge zu prüfen. Darin enthaltene ähnliche Preisanpassungsklauseln sind möglicherweise nichtig.
"Preiserhöhungen, die mit der unwirksamen Klausel begründet sind, sollten zurückgefordert werden. Weigerten sich die Versorger, müssten die Verbraucher klagen", empfiehlt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. "Wer sicher gehen will, prüft den Wechsel zu einem günstigeren Gasversorger", so Panitz weiter. Für viele Gaskunden lohnt sich jetzt auch ein Preisvergleich. Mittelständische Unternehmen erzielen mit Wettbewerbsangeboten hohe Einsparungen, belegt der VEA-Gaspreisvergleich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Manfred Panitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188
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