Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

BGB-Reform: Verbraucherfreundliche Regelungen / Reformbedarf bleibt

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die BGB-Reform als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte begrüßt. "Die Reform kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Verbraucherschutz noch immer lückenhaft ist," sagte Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Als weitere Schritte müssten eine verbraucherfreundliche Reform des Wettbewerbsrechts und ein Verbraucherinformationsgesetz folgen.

Die heute vom Bundesrat mit der Novellierung des Schuldrechts abgesegnete BGB-Reform wird in folgenden Punkten die Rechte der Verbraucher stärken:

- die Gewährleistungsfrist (Garantie) beim Kauf von Waren wird von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert

- beim Kauf von Gebrauchtwaren (z.B. Autos) muss die Gewährleistungsfrist mindestens ein Jahr betragen


- künftig haftet der Verkäufer auch dafür, dass eine Sache die konkreten Eigenschaften aufweist, die der Hersteller in seiner Werbung angepriesen hat

- Verbraucherverbände werden erstmals Forderungen für Verbraucher einklagen können.

Die Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland war auch notwendig geworden, weil eine EU-Richtlinie die europaweite Harmonisierung der Gewährleistungsfristen zum 01.01.2002 vorschreibt. Anders als viele andere EU-Staaten hat Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie mit der zweijährigen Garantiefrist nicht mehr getan als es nach EU-Recht unbedingt tun musste. "Wenn die Bundesregierung den Verbraucherschutz wirklich stärken will, dann ist es unverständlich, warum Deutschland nicht wie andere EU-Staaten den möglichen Spielraum genutzt hat und Gewährleistungsfristen von bis zu zehn Jahren vorgesehen hat," so vzbv-Vorstand Edda Müller.

Unerfüllt bleibt auch die Forderung nach einer verbraucherfreundlichen Regelung des Baurechts. Die Regelungen des Werkvertragsrechts werden den Besonderheiten des Hausbaus nicht gerecht. Es fehlen insbesondere Schutzregelungen, um die Verbraucher gegen Insolvenzen der Unternehmen abzusichern. Dem vzbv-Vorschlag, wenigstens eine Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung zur Regelung des Baurechts zu schaffen , deren konkrete Ausgestaltung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könnte, ist die Bundesregierung nicht gefolgt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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