Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA zur Aufhebung des EU-Tabakwerbeverbotes: Bekenntnis zu Marktwirtschaft und freiem Handel

(Berlin) – „Absolute Werbeverbote sind mit unserer Marktwirtschaft und dem freien Handel nicht vereinbar. Daher begrüße ich das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die umstrittene EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot aufhebt.“ Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), am 5. Oktober in Berlin. Bereits 1998 hatte die damalige Bundesregierung Klage gegen die Richtlinie 98/43/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen geklagt. Die neue Bundesregierung hatte diese Klage aufrecht erhalten. "Die Europäische Union hatte ihre Kompetenzen deutlich überschritten. Durch das EuGH-Urteil wird dies korrigiert und zugleich ein wichtiges Bekenntnis zur freien Marktwirtschaft und gegen eine Bevormundung des Verbrauchers gegeben", sagte Fuchs.

Das in der Richtlinie vorgesehene absolute Werbeverbot für Tabakerzeugnisse hätte die Tabakindustrie in ihrer Berufsausübungsfreiheit verletzt. Das geplante Verbot, Tabakmarken für andere Erzeugnisse zu benutzen, hätte die Markenrechtsinhaber um ihr Recht an der geschützten Marke enteignet, so Fuchs. Damit wäre gegen elementare Grundfreiheiten verstoßen und der Handel unzulässig eingeschränkt worden.

Absolute Werbeverbote entmündigten zudem den Verbraucher, da sie ihm den Verstand absprechen sich gegenüber der Werbebotschaft eine eigene Meinung zu bilden. Auch aus Sicht des Gesundheitsschutzes seien daher lediglich Warnhinweise gerechtfertigt, erklärte Fuchs zur Nichtigerklärung des Tabakwerbeverbots durch den EuGH.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39 Pressesprecher: Volker Tschirch Tel.: 030 / 59 00 99-520 Fax.: 030 / 59 00 99-529

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