Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA zu UMTS-Erlös: Zinsersparnisse im Mittelstand anlegen

(Berlin) - "Die beachtlichen Mittel aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen müssen vollständig für den Schuldenabbau des Staates genutzt werden. Darin sind sich die Bundesregierung und die Wirtschaft einig. Die daraus resultierenden Zinsersparnisse sollte der Bundesfinanzminister
nutzen, seine Zusagen gegenüber dem unternehmerischen Mittelstand einzulösen. Wir brauchen dringend eine weitere Steuersenkung für
kleine und mittlere Betriebe." Dies erklärt Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels
(BGA), zur Verwendung der Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. Angesichts einer immer noch weiter ansteigenden Verschuldung muss der Kurs der Senkung der Neuverschuldung konsequent fortgesetzt werden. Das Ziel, einen ausgeglichen Haushalt in den
nächsten Jahren vorzulegen, ist richtig und notwendig. Die frei werdenden Haushaltsmittel dürfen jedoch nicht der politischen
Beliebigkeit geopfert und vergeudet werden. Sie müssen vielmehr so investiert werden, dass sie einen Beitrag für eine weitere
steuerliche Stärkung des Mittelstandes und des Handels im besonderen leisten.

Der BGA fordert, dass die Entlastungen bei den Zinsausgaben aus dem Schuldenabbau zur weiteren Senkung des Höchststeuersatze und zur Tarifabflachung investiert werden. Eine Stärkung des Mittelstandes fördert Wachstum und Kaufkraft. Durch die Kombination von geringeren
Zinsausgaben und wachstumsbedingten Steuermehreinnahmen kann die mit dem Steuersenkungsgesetz geschaffenen ertragsteuerliche Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften abgebaut werden. Der Höchststeuersatz kann so - wie seit langem vom Handel gefordert - in einem ergänzenden Schritt auf die 40 Prozent-Grenze weiter hinbewegt werden. Das Kernziel muss jedoch ein Steuersatz von unter 40 Prozent sein, um Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bei der ertragsteuerlichen Belastung gleichzubehandeln und so den Mittelstand als den entscheidenden Träger wirtschaftlichen Wachstums zu stärken.

Unabhängig davon bleibt die Bundesregierung gefordert, im Bundeshaushalt Umstrukturierungen von konsumtiven hin zu höheren investiven Ausgaben vorzunehmen. Der sich verstetigende Trend zu einer immer weiter sinkenden Investitionsquote des Bundes muss gestoppt und umgekehrt werden. Zusätzliche Einnahmen dürfen nicht als Alibi dazu dienen, ausgebliebene oder unzureichende Reformen zu umgehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

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