Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA zu Ökopunkten im Alpentransit: Freie Fahrt für freie Händler

(Berlin) - Das Ökopunkte-System im österreichischen Transitverkehr muss grundsätzlich überdacht werden. Mit seinen starren Mechanismen und durch seine unflexible Handhabung wirkt dieses Verfahren wie eine Marktzugangsbeschränkung, weil das Angebot an Fahrgenehmigungen künstlich verknappt wird. Das Ökopunkte-System sollte im September beerdigt werden. Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu der aktuellen Diskussion über die Regelungen des Alpentransits. Gestern hatte sich die EU-Kommission auf eine Übergangsregelung verständigt, mit der bis Ende September diesen Jahres 200 000 Transitfahrten ermöglicht werden. Im September soll über die weitere Vorgehensweise zu dem im Jahre 2003 auslaufenden Transitabkommen zwischen Österreich und der Europäischen Union entschieden werden.

Das Ökopunktesystem kann nicht aufrecht erhalten werden, da der zugesagte Kapazitätsausbau im Schienenverkehr nicht umgesetzt wurde. Für eine spürbare Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene fehlen nach wie vor die infrastrukturellen und kapazitätsmäßigen Voraussetzungen. Von den Beschränkungen im Transitverkehr sind insbesondere Importeure betroffen, die Frischwaren wie Obst und Gemüse aus Italien beziehen. Dies sind die Handelsunternehmen in Deutschland, den Niederlanden und in Nordeuropa.

Der Warenaustausch mit Ländern diesseits und jenseits der Alpen muss zu vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen wie in allen anderen europäischen Regionen ablaufen können. Das bisherige Transitabkommen verstößt gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU und steht damit im Widerspruch zu den Gründungsverträgen der EU. Das Recht auf freien Warenverkehr begründet unsere Forderung, freie Fahrt für freie Händler, erklärte BGA-Präsident

Christian Schindler, Verkehrspolitik, Tel.: 030/59 00 99 533, Fax: 030/59 00 99 529

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Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA)

BGA zu Ökopunkten im Alpentransit: Freie Fahrt für freie Händler

(Berlin) - Das Ökopunkte-System im österreichischen Transitverkehr muss grundsätzlich überdacht werden. Mit seinen starren Mechanismen und durch seine unflexible Handhabung wirkt dieses Verfahren wie eine Marktzugangsbeschränkung, weil das Angebot an Fahrgenehmigungen künstlich verknappt wird. Das Ökopunkte-System sollte im September beerdigt werden. Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu der aktuellen Diskussion über die Regelungen des Alpentransits. Gestern hatte sich die EU-Kommission auf eine Übergangsregelung verständigt, mit der bis Ende September diesen Jahres 200 000 Transitfahrten ermöglicht werden. Im September soll über die weitere Vorgehensweise zu dem im Jahre 2003 auslaufenden Transitabkommen zwischen Österreich und der Europäischen Union entschieden werden.

Das Ökopunktesystem kann nicht aufrecht erhalten werden, da der zugesagte Kapazitätsausbau im Schienenverkehr nicht umgesetzt wurde. Für eine spürbare Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene fehlen nach wie vor die infrastrukturellen und kapazitätsmäßigen Voraussetzungen. Von den Beschränkungen im Transitverkehr sind insbesondere Importeure betroffen, die Frischwaren wie Obst und Gemüse aus Italien beziehen. Dies sind die Handelsunternehmen in Deutschland, den Niederlanden und in Nordeuropa.

Der Warenaustausch mit Ländern diesseits und jenseits der Alpen muss zu vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen wie in allen anderen europäischen Regionen ablaufen können. Das bisherige Transitabkommen verstößt gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU und steht damit im Widerspruch zu den Gründungsverträgen der EU. Das Recht auf freien Warenverkehr begründet unsere Forderung, freie Fahrt für freie Händler, erklärte BGA-Präsident Dr. Fuchs in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Christian Schindler, Verkehrspolitik, Tel.: 030/59 00 99 533, Fax: 030/59 00 99 529

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