Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA zu Abschreibungen: Betrieblichen Werteverzehr gesetzlich verankern

(Berlin) - "Für den Groß- und Außenhandel stellen die neuen AfA-Tabellen eine schwere Hypothek für die wirtschaftliche Entwicklung dar, auch wenn gegenüber den ursprünglichen Planungen noch Verbesserungen erreicht werden konnten." Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), am 14. Januar in Berlin im Vorfeld der Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag am 15. Januar. Es sei bedauerlich, dass das Bundesfinanzministerium die Augen vor den gravierenden wirtschaftlichen und rechtlichen Bedenken der Wirtschaft verschlossen habe.

Eine angemessene Auseinandersetzung mit den Argumenten der Wirtschaft habe nicht stattgefunden. Im Hauruck-Verfahren seien die neuen AfA-Tabellen zum 01. Januar 2001 in Kraft gesetzt worden, noch bevor der Finanzausschuss seine Anhörung zu den Abschreibungstabellen habe durchführen können. Änderungen der Nutzungsdauern sollten sich künftig auf ein ordentliches und faires Gesetzgebungsverfahren gründen. Ökonomisch und steuerlich relevante Sachverhalte dürften dem Gesetzgeber nicht vorenthalten werden. Börner fordert die Bundesregierung auf, bei der Überarbeitung der branchenspezifischen AfA-Tabellen wieder stärker auf Kooperation zu setzen.

Geboten bleibt eine gesetzliche Verankerung des betriebswirtschaftlichen Werteverzehr in Paragraph 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz. "Wir erwarten, dass der Gesetzgeber nach der Anhörung durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Initiative zur Gesetzesänderung ergreift," so Börner wörtlich. Es muss eindeutig klargestellt werden, dass die technisch möglichen Nutzungsdauern nicht alleiniger Maßstab für die Auslegung des Begriffs "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" sein kann.

Die Gleichsetzung mit "technischer Nutzungsdauer" sei ökonomisch widersinnig. Immer kürzer werdende Innovationszyklen und ein an Intensität zunehmender Wettbewerb setzen als Grundlage für die Abschreibungszeiten den betriebswirtschaftlichen Werteverzehr voraus. Abschreibungszeiten dürfen nicht ihre Neutralisierungsfunktion verlieren und zu völlig verfehlten Wertansätzen bei Anlagegütern führen, sagte BGA-Präsident Börner.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Michael Alber Abteilungsleiter Steuern und Finanzen Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099571 Telefax: 030/590099471

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: