Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA-Postklage: Vertraulicher Vermerk bestätigt BGA-Standpunkt

(Berlin) - "Seit zwei Jahren macht die Post unzulässiger Weise einen Riesenreibach im Monopolbereich. Ermöglicht wurde dies mit Wissen und Wollen der Bundesregierung, um Eichels Kassen zu füllen und auf Kosten der Postkunden und der Anleger." Dies erklärt RA Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung, am 14. Juli in Berlin.

Vor einigen Wochen hat der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) gegen die Monopolpreise der Post AG geklagt. Ein nun aufgetauchter vertraulicher Vermerk aus dem Wirtschaftsministerium vom 12. November 1999 bestätigt die BGA-Rechtsauffassung eindeutig und warnt darüber hinaus vor den politischen Folgen. Diesen Vermerk hat der BGA inzwischen in das Verfahren als Beweismittel eingebracht.

Handke: "Die Bundesregierung wusste offensichtlich, dass es zumindest starke rechtliche Bedenken bei der Fortschreibung der Monopolpreise gibt, wie der uns vorliegende vertrauliche Vermerk aus dem Wirtschaftsministerium deutlich macht. Um "die Braut schön zu machen", hat man diese Bedenken jedoch im Vorfeld des Börsengangs einfach beiseite geschoben. Leittragende der teuren Haushaltssanierung durch den Postverkauf ist jeder Briefschreiber und nun insbesondere auch die 850 000 Postaktionäre, die insoweit über die Werthaltigkeit des Unternehmens getäuscht wurden."

Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ist für den 7. August terminiert. Drohen der Post im Streit mit der EU Beihilferückzahlungen in Höhe von 572 Millionen Euro, so zieht die BGA-Klage gegen die Deutsche Post AG möglicherweise weitere Folgeklagen in Milliardenhöhe nach sich.

Hintergrund der BGA-Klage ist die Tatsache, dass die Liberalisierung des Postmarktes durch die Vergabe einer Exklusivlizenz für Briefe bis 200 g an die Post AG unterlaufen wurde. Im vergangenen Jahr beschloss die Bundesregierung gegen den Widerstand der Länder eine Verlängerung des Briefmonopols bis Ende 2007.

"Ich möchte betonen, dass der BGA nicht gegen die Post AG kämpft, sondern gegen ein überholtes Monopol, das vor 400 Jahren geschaffen wurde, sowie die politische Mauschelei bei der Preisfestsetzung. Die Verantwortung liegt klar bei der Bundesregierung, die die Regulierungsbehörde daran gehindert hat, das Preisgenehmigungsverfahren wie geplant und gesetzlich vorgesehen durchzuführen", so Handke abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099521 Telefax: 030/590099539

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