Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA fordert Systemumbau der Arbeitslosenversicherung

(Berlin) - Das jüngste Debakel über die Vermittlungspraxis des Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat nicht nur die Dringlichkeit der Reform des Arbeitsmarktes, sondern auch die Notwendigkeit des Systemumbaus in der Arbeitslosenversicherung vor Augen geführt. Die ersten Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zielen auf eine Reform der Struktur der BA ab, die der BGA und die Arbeitgeberverbände seit Jahren vergeblich forderten. Jetzt muss auch eine inhaltliche Neuausrichtung der BA erfolgen. Es bestehen jedoch große Zweifel, ob ein solcher Neuanfang durch Verschlankung der Arbeitsorganisation und Reduzierung auf die Kernkompetenzen gelingen kann. Denn das kürzlich verabschiedete „Job-Aktiv-Gesetz“ weist in eine andere Richtung. Es überantwortet der Arbeitsverwaltung weitere sachfremde Aufgabengebiete. Danach soll die BA zu einer Institution der umfassenden Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgebaut werden. Ebenso werden die Instrumente zur Finanzierung und Organisation des 2. Arbeitsmarktes – ABM und SAM – weiter ausgebaut. Die Arbeitsverwaltung wird also weiter „aufgebläht“ und verliert so den Blickwinkel für ihre Kernaufgaben verliert.

Stärkung privater Vermittlungstätigkeit

Die jüngste Debatte hat jedoch auch offengelegt, wie wenig der einzelne Arbeitslose auf eine durch die Arbeitsämter veranlasste erfolgreiche Rückkehr auf den 1. Arbeitsmarkt vertrauen kann. Offensichtlich ist die Vermittlung durch private Vermittler effektiver und erfolgreicher. Jobsuchenden sollte die Möglichkeit eröffnet werden, sich direkt an private Vermittler zu wenden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhalten diese dann eine Provision, die gestaffelt ist und bei Langzeitarbeitslosen oder Geringqualifizierten höher ausfällt. Die Arbeitsämter sollten dabei als „Kontrollinstanz“ die Arbeit der lokalen Vermittler überwachen. Jedenfalls muss die Arbeitslosenversicherung von sachfremden Aufgaben, wie die Auszahlung von Kindergeld oder die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung befreit werden.

Die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen muss auch in dieser Sparte der Sozialversicherung gestärkt werden. Im Gegenzug muss ihm dann aber auch das Recht eingeräumt werden, sich von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung teilweise zu lösen. Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit führt natürlich unweigerlich auch zur Einführung von Wahltarifen in der Arbeitslosenversicherung. Neben einer Grundsicherung sollte der Arbeitnehmer die Gestaltungsmöglichkeit der Höhe des zu beziehenden Arbeitslosengeldes oder den Zeitraum der Anspruchsberechtigung überantwortet bekommen. Wer eine „Vollkaskoversicherung wünscht, kann kostenpflichtige Zusatzversicherungen vielfältiger Art abschließen.

Gerster von Riester abgemahnt

Die ersten Reformvorschläge des designierten Präsidenten der Nürnberger Bundesanstalt, Florian Gerster, machen Mut. Zunächst hatte er angekündigt, alle Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, aber auch alle durch die BA geförderten Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Alle Maßnahmen müssen sich dabei an dem Effizienz- und Wirksamkeitsmaßstab messen lassen. Zudem forderte er auch drastische Einschnitte in der Arbeitslosenunterstützung und die Kürzung der Bezugsdauer. Dies ging der Bundesregierung dann doch zu weit. Bundesarbeitsminister Riester ließ Gerster über seinen Parlamentarischen Staatssekretär Gerd Andres öffentlich abmahnen. Gerster vertrete dabei nicht die Meinung der Bundesregierung, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Fraglich ist also, ob die aktuelle Bundesregierung tatsächlich Kraft und Willens ist, eine nachhaltige Reform „anzupacken“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099521 Telefax: 030/590099539

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