BFW bezieht Stellung zum AIFM-Umsetzungsgesetz / AIFM-Umsetzungsgesetz gefährdet partnerschaftliche Geschäftsmodelle von Projektentwicklern und Bauträgern / Bewältigung des Demografischen Wandels sowie der energetischen Aufwertung des Gebäudebestands in Deutschland kaum mehr finanzierbar
(Berlin) - Heute findet im Finanzausschuss des Bundestages die Anhörung zum AIFM-Umsetzungsgesetz statt. Mit der AIFM-Richtlinie wollte die EU einen Beitrag zur Verhinderung zukünftiger Finanzkrisen leisten und insbesondere Hedgefonds regulieren.
In Deutschland werden diese Vorgaben nun über das neue Kapitalanlegegesetzbuch (KAGB) in geltendes Recht überführt. Das Bundeskabinett hat hierzu einen zweiten Entwurf erarbeitet, in dem eine umfangreiche Regulierung von allen "Alternativ Investments", zu denen offene und geschlossene Immobilienfonds gehören, vorgenommen wird.
"Die Immobilienwirtschaft hat sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise als Stabilisator bewährt. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz droht nun eine Überregulierung des Finanzmarktes, die insbesondere Projektentwicklern und Bauträgern, deren Geschäftsmodell auf Projektpartnerschaften aufbaut, in Finanzierungsnot bringt", so Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. "Dies gefährdet die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und engt den Handlungsspielraum einer Branche extrem ein, die von zentraler Bedeutung für das private, berufliche sowie öffentliche Leben der Menschen in Deutschland ist", so Rasch weiter.
Aus Sicht des BFW gehen sowohl die Richtlinie als auch die Umsetzung durch das geplante KAGB über den ursprünglichen Regelungszweck zu weit hinaus. Insbesondere werden in der vorliegenden Entwurfsfassung die im Immobilienbereich weit verbreiteten Joint Ventures und Projektpartnerschaften von professionellen Marktteilnehmern erfasst, die eine wichtige Funktion im Bauträgergeschäft und bei der Finanzierung von Immobilienprojekten haben. Diese Funktion hat eine zunehmende Bedeutung, weil die Fremdfinanzierung von Immobilienprojekten durch Banken vor dem Hintergrund der Basel III-Regulierung abnehmen wird. Sollten Projektpartnerschaften im Immobilienbereich unter die Regelungen des KAGB fallen, wird das meist lokale Bauträgergeschäft und die Immobilienfinanzierung erschwert, wirtschaftlich erheblich belastet und aufgrund einiger Regelungen sogar unmöglich gemacht (z.B. Fremdfinanzierungsquote).
"Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der gestiegenen energetischen Anforderungen sowie erhöhter Grunderwerb- und Grundsteuern muss die Basis für Investitionen - die Immobilienfinanzierung - gewährleistet werden. Aufwendige Regulierungsmaßnahmen, stark erhöhte Verwaltungskosten und möglicherweise eine Beschränkung des Fremdkapitaleinsatzes auf 30 Prozent können daher keine Alternative sein", erklärt Rasch.
Um belastende Auswirkungen auf die Finanzierung von Immobilienprojekten und damit mittelbar auf die Bauwirtschaft zu verhindern, hat der BFW Änderungsvorschläge in einer Stellungnahme formuliert: Stellungnahme zum AIFM Umsetzungsgesetz: http://www.bfw-bund.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/stellungnahmen_2013/BFW_Stellungnahme_AIFM-UmsG.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Pressestelle
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Umsatz bei Gebäudebau bricht ein - Abwärtstrend setzt sich fort
- Angesichts von Wohnraumknappheit in mitteldeutschen Metropolen ist einseitige Fokussierung auf Bestandserhaltung nicht zielführend
- Weder technologieoffen noch praxisgerecht oder nachhaltig: BFW Mitteldeutschland lehnt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab