BFB-Eingabe sichert 2.500 Lehrstellen
(Berlin) - Zur Verabschiedung des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) im Deutschen Bundestag erklärt BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann: "Beinahe hätte das Gesetz neue Ausbildungshindernisse für Freiberufler errichtet. So sah der Entwurf vor, dass diese erst eine angemessene Zeit in ihrem Beruf praktisch tätig gewesen sein müssen, bevor sie ausbilden dürfen.
Der BFB konnte die Bundesregierung davon überzeugen, dass man damit die Ausbildungstätigkeit freiberuflicher Existenzgründer völlig unterbunden hätte. Diese Gruppe bietet derzeit jährlich rund 2.500 Lehrstellen an. Außerdem hätten gerichtliche Auseinandersetzungen darüber angestanden, was in diesem Falle unter angemessene Zeit zu verstehen ist. Das auf unsere Eingabe hin überarbeitete und vom Parlament verabschiedete Gesetz gewährleistet nunmehr, dass Freiberufler ihre Ausbildungsberufe auch weiterhin mit Aufnahme der Tätigkeit anbieten können.
Das Fortbestehen dieser Regelung ist aufgrund der Hochschulausbildung der Freiberufler, ihrer praktischen Erfahrung vor der Selbstständigkeit und ihrer in den Berufspflichten mitverankerten Verantwortung für die Auszubildenden gerechtfertigt. Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber unserer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützen Intervention stattgegeben hat. Das Beispiel zeigt: Kooperation zugunsten maximaler Ausbildungszahlen in den Freien Berufen ist möglich."
Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 817 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 157 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften rund neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin
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