Bezirkshauptmannschaft Innsbruck diskriminiert ausländische LKW-Fahrer
(Frankfurt/M.) Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat die Generaldirektion der Europäischen Kommission auf einen weiteren Tatbestand der Diskriminierung ausländischer LKW-Fahrer durch österreichische Behörden hingewiesen.
Danach hat die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck bereits vor Jahren ein Fahrverbot für LKW mit mehr als 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf der B 177 Seefelder Straße im Bereich der Zirler Berg-Strecke erlassen, jedoch einheimische Transportunternehmen davon ausgenommen.
Von dieser mit EU-Bestimmungen nicht zu vereinbarenden Ausnahmeregelung profitieren nach BGL-Angaben die österreichischen Transportunternehmen auch bei Fahrten in die grenznahen Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz, Wolfratshausen und Weilheim-Schongau. Der BGL hat die EU-Generaldirektion gebeten auf eine "unverzügliche Änderung dieser diskriminierenden Verordnung" hinzuwirken.
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Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
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