Pressemitteilung | k.A.

Bewährte Strukturen nicht einfach zerschlagen / Zukunft von fast 2000 Mitarbeitern der Gesetzlichen Krankenversicherung steht auf dem Spiel

(Berlin) - Die Planungen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen ihre Aufgaben abzunehmen und statt dessen einen neuen zentralen Spitzenverband Bund damit zu beauftragen, werden von den Personal und Betriebsräten der Spitzenverbände mit großem Nachdruck zurückgewiesen. Die Bildung eines zentralen Spitzenverbandes wird abgelehnt. Die Beschäftigten der Spitzenverbände haben in der Vergangenheit ihre Aufgaben stets kompetent und sachgerecht erfüllt. Die Politik ist bislang den Nachweis schuldig geblieben, dass die bestehenden Verbände ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigen und deshalb die Einrichtung eines zentralen Spitzenverbandes Bund notwendig wäre. Die Personal- und Betriebsräte der Spitzenverbände sind keine Besitzstandswahrer, die sich gegen eine angeblich notwendige Reform des Verbänderechts stemmen. Aber sie kämpfen mit Recht um die Arbeitsplätze ihrer Kolleginnen und Kollegen, denn diese machen gute Arbeit, die den Versicherten in einem pluralistischen Gesundheitswesen dient. Zu diesem Engagement sind die Personal- und Betriebsräte nach dem Personal- und Betriebsverfassungsgesetz sogar verpflichtet.

Um auf die dringendsten Fragen der fast 2000 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Antwort zu bekommen, hatten die Personalvertreter der Spitzenverbände um einen Gesprächstermin im Bundesgesundheitsministerium gebeten. Gestern am späten Nachmittag fand nun ein Gespräch mit dem Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, statt.

Die Personalvertreter machten dabei deutlich, dass sie sich nicht an der politischen Debatte über die Zukunft des Gesundheitswesens beteiligen wollen. Sie sehen ihre Aufgabe ausschließlich darin, die originären Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Das Gespräch war konstruktiv und sachlich. Staatssekretär Dr. Schröder betonte, dass die Arbeitsplätze der Mitarbeiter der Spitzenverbände erhalten bleiben sollen, wenn auch nicht mehr zwangsläufig bei den Verbänden. Er forderte die Personalräte auf, konstruktive Vorschläge zu machen, wie die Arbeitsverhältnisse auch künftig vertraglich gesichert werden können. Dabei erklärte er, den Dialog mit den Personalvertretern fortsetzen zu wollen. Die Auskünfte des Staatssekretärs konnten die Personalvertreter jedoch nicht beruhigen. Denn in der aktuellen Formulierung im Arbeitsentwurf für die Gesundheitsreform heißt es: „Die bisherigen Bundesverbände werden daher in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Nach ihrer gesetzlichen Gründung können die Gesellschafter in eigener Verantwortung über das Schicksal der Gesellschaft entscheiden. Hierzu gehört die Entscheidung, die Gesellschaft fortzuführen, sie aufzulösen (...)“. Hier besteht dringender Änderungsbedarf. Denn diese Formulierung kann auch bedeuten, dass die Mitarbeiter in ein rechtliches Konstrukt überführt werden, dass ihnen weder Schutz noch Perspektive bietet. Die Personalräte bezweifeln, ob Gesellschaften bürgerlichen Rechts überhaupt in die Rechtsnachfolge einer Körperschaft öffentlichen
Rechts eintreten können.

Im Auftrag der Politik haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spitzenverbände der Krankenkassen im Auftrag der Politik über Jahrzehnte ihren Teil dazu beigetragen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung auch heute noch eines der besten Gesundheitssysteme der Welt ist. Diese fast 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter der direkten Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums öffentliche Aufgaben wahrgenommen haben, sollen jetzt, wo die Politik sie plötzlich nicht mehr zu brauchen glaubt, in eine ungewisse Zukunft entlassen werden. Sollte es zu der Gründung des zentralen Spitzenverbandes Bund kommen, wäre es das Mindeste, dass das Bundesgesundheitsministerium zu seiner Verantwortung steht und in die Rechtsnachfolge für die Arbeitsverhältnisse eintritt, die nicht in dem neuen zentralen Spitzenverband Bund oder einem der Landesverbände fortgeführt werden können.

Durch die von der Politik erzeugte Unsicherheit wird die Gesetzliche Krankenversicherung bereits heute geschwächt. Denn diese Unsicherheit führt dazu, dass gerade die hochqualifizierten Mitarbeiter frühzeitig abwandern; entsprechende Tendenzen sind bereits zu beobachten. Deshalb ist es dringend notwendig, dass das Bundesgesundheitsministerium die Gesetzliche Krankenversicherung durch eine verbindliche Erklärung, was die Zukunft der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Spitzenverbände der Krankenkassen betrifft, stärkt.

Gemeinsame Pressemitteilung
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Elke Meinhold, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

NEWS TEILEN: