Pressemitteilung | k.A.

Bewährte Struktur der Wasserver- und Entsorgung bedroht? / Geplante Ausschreibungspflicht für interkommunale Zusammenarbeit und Konzessionen stellt nationale Entscheidungshoheit in Frage

(Berlin) - Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) wendet sich entschieden gegen den Versuch, umfassende Ausschreibungspflichten für interkommunale Zusammenarbeit und für Konzessionsverträge einzuführen. Die Kommunen könnten dann kaum noch frei entscheiden, wie sie ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen. Für viele erfolgreiche öffentlich-rechtliche Partnerschaften im Bereich der Wasserwirtschaft könnte dies das Aus bedeuten, weil selbst bestehende Verträge europarechtswidrig wären. Dies wäre die Konsequenz der Forderungen aus den Ausschüssen für Binnenmarkt und für Wirtschaft des Europäischen Parlaments.

Die beiden Ausschüsse beraten derzeit über das so genannte Grünbuch der Europäischen Kommission zu Partnerschaften zwischen Kommunen und Ver- und Entsorgungsunternehmen. Der federführende Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments wird morgen sein politisches Votum zum Grünbuch über die Frage der Ausschreibungspflicht von Konzessionen abgeben. Die Abstimmung ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einem europäischen Gesetzgebungsverfahren im Bereich öffentlich-privater Partnerschaften.

Die Europa-Abgeordneten Barbara Weiler und Werner Langen fordern in ihren Berichts- Entwürfen, Konzessionen und öffentliche Dienstleistungsaufträge weitgehend gleich zu behandeln. „Eine solche Regelung würde das Ende der Entscheidungshoheit der Kommunen bedeuten. Durch die Ausschreibungspflicht für Konzessionen und interkommunale Zusammenarbeit würde die gewachsene und bewährte Struktur der Wasserversorgung in Deutschland allein aus marktpolitischen Gründen in Frage gestellt“, so BGW-Vizepräsident Dr. Peter Rebohle. „Dadurch überschreitet die EU ihren Kompetenzbereich, der durch die Entscheidungshoheit der Mitgliedsstaaten bei der Staatsorganisation begrenzt wird“, so Rebohle weiter. Gerade die regionale Verankerung der Versorgungsunternehmen und der ortsnahe Wasserbezug finden in der Bevölkerung große Zustimmung. Der BGW appelliert deshalb an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Einführung einer Ausschreibungspflicht für interkommunale Zusammenarbeit und Konzessionsverträge zu verhindern und so die Entscheidungshoheit der Nationalstaaten und der Kommunen in Deutschland zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappl, Pressesprecher Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

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