Pressemitteilung | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

bevh begrüßt Druck der EU-Kommission auf Google

(Berlin) - Der DMA hat zum Ziel, unfaire Praktiken von digitalen „Gatekeepern“ zu unterbinden. Die Kommission zeigt nun, dass sie es damit ernst meint und ihre neuen Möglichkeiten nutzen will, fairen Wettbewerb in der digitalen Welt sicherzustellen. Dies zeigt sich an den eingeleiteten Untersuchungen u.a. gegen Alphabet und andere. Dass die EU-Kommission der Google-Mutter Alphabet nun offiziell Verstöße gegen europäisches Recht vorwirft und hohe Geldstrafen androht, sieht Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International, als einen bedeutenden Schritt:

„Wir begrüßen die vorläufigen Ergebnisse der Kommission als ein Zeichen, dass Europa keine Scheu hat, auch inmitten eines Handelskonflikts mit den USA eigenes Recht gegen amerikanische Konzerne durchzusetzen. Ob und wie gut ein Angebot in der Google-Suche gefunden werden kann, ist für Onlinehändler wie Verbraucherinnen und Verbraucher von herausragender Bedeutung. Diese Sichtbarkeit muss für alle Angebote diskriminierungsfrei und ohne Selbstbevorzugung von Google-Diensten gewährleistet sein. Zwar hat Google bereits angekündigt, neue Such-Designs zu testen, um Bedenken der Europäer zu entkräften. Die Auswirkungen in der Praxis zu beurteilen, ist wegen mangelnder Transparenz jedoch schwierig. Wir fordern die Kommission daher auf, die Untersuchungen voranzutreiben und auch jede noch kommende Neuerung genaustens zu beobachten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Frank Düssler, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedrichstr. 60 (Atrium Friedrichstr.), 10117 Berlin, Telefon: 030 2061385-0

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