Pressemitteilung | Verband der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM)

Betriebsverfassungsgesetzes kostet die Möbelindustrie 20 Mio. DM jährlich

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie, Dirk-Uwe Klaas, erklärt:

Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes kostet die mittelständisch geprägte deutsche Möbelindustrie zusätzlich 20 Millionen DM pro Jahr. Davon entfallen ca. 15 Mio. DM auf die Vergrößerung der Betriebsratsgremien in Betrieben, die heute schon einen Betriebsrat haben. Weitere 1,5 Mio. DM kostet es, wenn sich – wovon auszugehen ist - aufgrund des vereinfachten Wahlverfahrens in den Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten die Betriebsratsquote verdoppelt. Und noch einmal rund 3,5 Mio. DM kosten die zusätzlichen völligen Freistellungen, die das Gesetz verlangt. Alleine in unserer Branche müssen rund 80 Betriebe erstmals einen Mitarbeiter vollkommen von der Arbeit freistellen. Die Gesamtkosten von 20 Mio. DM würden ausreichen, die Lohnkosten von 300 Arbeitsplätzen zu finanzieren. Aber statt in neue Arbeitsplätze zu investieren, verlangt die Bundesregierung vom Mittelstand in den unnötigen Aufbau von weiterem Bürokratismus und Formalismus zu investieren.

Den mittelstandsfeindlichen Gesetzentwurf, den der Deutsche Bundestag am kommenden Donnerstag (5. April 2001) in 1. Lesung beraten will, lehnen wir rundweg ab. Er belastet unsere Branche, die mit ihren 161.469 Arbeitern und Angestellten in 1.418 Betrieben im vergangenen Jahr einen Umsatz von 44,45 Mrd. DM erwirtschaftete, überaus stark und gefährdet Arbeitsplätze und ganze

Betriebe in ihrer Existenz. Denn die Renditesituation in der Möbelindustrie ist schon heute mehr als unbefriedigend – im vergangenen Jahr wurde eine Umsatzrendite gerade noch mit einer Eins vor dem Komma erreicht. Zusätzlich haben die Möbelhersteller mit Preissteigerungen in fast allen Zulieferbereichen zu kämpfen – nicht zuletzt beim Leder, dass wegen der BSE- und MKS-Krisen seit Januar erneut um 5 bis 7 Prozent teurer wurde, und bei der Energie.

Die beabsichtigte massive Anhebung der freigestellten Betriebsräte ist nicht nachvollziehbar, da sie den Mittelstand über Gebühr belastet. Es ist ein Fehler und sachlich nicht gerechtfertigt, bereits für Betriebe über 200 Mitarbeitern einen freigestellten Betriebsrat und für Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern einen zweiten freigestellten Betriebsrat vorzuschreiben.

Statt den Unternehmern immer mehr die Luft zum Atmen zu nehmen, Kosten nach oben zu treiben und Apparate aufzublähen, sollte die Bundesregierung mehr flexible Gestaltungsfreiheit für die Betriebspartner ermöglichen. Es ist unmöglich und belegt die Praxisferne der Regierungskoalition, dass künftig verstärkt ein Betriebsrat gegen den mehrheitlichen Willen der Belegschaft gebildet werden kann. Einer erzwungenen Interessenvertretung fehlt die notwendige Akzeptanz in der Belegschaft.

Hinzu kommt folgendes künftig gesetzlich vorgeschriebene Procedere: ist ein Arbeitgeber mit mehr als 100 Arbeitnehmern mit den Vorschlägen seines Betriebsrates zur Beschäftigungssicherung nicht einverstanden, muss er dies schriftlich begründen. In einem normalen betrieblichen Miteinander diskutiert man doch über Vorschläge der Partner und behandelt sich nicht wie Gerichtsgegner.

Das Gesetz wirkt sich in hohem Maße negativ auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Arbeitgeber aus. Der Unternehmer wird in seiner wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit übermäßig beschnitten. Diese Novellierung trägt in keiner Weise dazu bei, dass sich die deutsche Möbelindustrie im schärfer werdenden internationalen Wettbewerb besser behaupten kann. Die Bundesregierung schadet mit diesem Gesetz Arbeitnehmern und Unternehmern und schwächt die deutsche Wirtschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Möbelindustrie e.V. Flutgraben 2 53604 Bad Honnef Telefon: 02224/93770 Telefax: 02224/937777

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