Betriebsverfassungsgesetz: Kritik an Aufhebung des Minderheitenschutzes
(Berlin) - "Die Verdrängung der außertariflichen Angestellten aus den Betriebsräten durch die Aufhebung des Minderheitenschutzes würde einen Rückschlag für die innerbetriebliche Demokratie darstellen", kommentierte Ludger Ramme, der Geschäftsführer der Union der Leitenden Angestellten (ULA), Berichte, wonach die Bundesregierung plane, bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes den Minderheitenschutz auszuhebeln.
Er warnte in diesem Zusammenhang vor einer nachhaltigen Verschlechterung der betrieblichen Interessenvertretung von außertariflichen Angestellten.
Nach geltendem Recht können Angestellte entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft Vertreter in den Betriebsrat entsenden. Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht nach einem Bericht des Handelsblatts vor, den Betriebsrat durch Arbeiter und Angestellte in einem gemeinsamen Wahlgang wählen zu lassen. Außerdem soll augenscheinlich der Minderheitenschutz entfallen, der bislang eine angemessene Vertretung der Gruppe der Angestellten erleichtert hat.
Insbesondere außertarifliche Angestellte im Betriebsratsbereich werden aber durch die überwiegend gewerkschaftsgebundenen Betriebsräte der Arbeiter und übrigen Angestellten oft nur unzureichend oder gar nicht vertreten.
Es droht eine Majorisierung der kleinen Gruppen durch die großen. In vielen Fällen hätte damit die Gruppe der außertariflichen Angestellten, kaum noch eine Chance auf eine Vertretung im Betriebsrat.
Ramme weiter: "Gegen eine Zusammenfassung der Wahlgänge haben wir wenig Einwände; sie würde sicher zu der von allen gewünschten Entbürokratisierung des Wahlvorgangs beitragen. Die Vereinfachung darf aber nicht auf Kosten der bisher gewährleisteten Pluralität gehen."
Quelle und Kontaktadresse:
Union der Leitenden Angestellten e.V. (ULA)
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