Betriebsverfassungsgesetz Es besteht noch Nachbesserungsbedarf
(Berlin) - Bei der Anhörung zum Entwurf des neuen Betriebsverfassungsgesetzes forderte die Union der Leitenden Angestellten (ULA) am Montag in Berlin, die Beteiligung betrieblicher Minderheiten auch in der neuen Betriebsverfassung sicherzustellen. Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten und der Regelungen für eine Mindestvertretung betrieblicher Minderheiten in den Betriebsräten vor.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist deshalb nicht überholt, weil die Vertretungsbedürfnisse der beiden Gruppen in den Betrieben in vielen Fällen bis heute unterschiedlich sind. Wer diese Unterscheidung aufhebt, riskiert, dass betriebliche Minderheiten von einer wirksamen Interessenvertretung ausgeschlossen werden.
Auch die Zuständigkeit von Gesamt- und Konzernbetriebsräten für betriebsratslose Unternehmen ist unter Legitimationsgesichtspunkten problematisch.
Eine Ausweitung der inhaltlichen Mitbestimmung muss daran gemessen werden, ob ein Nutzen aus dem Eingriff in die unternehmerischen Dispositionsrechte vermittelbar ist im Inland ebenso wie im Ausland.
Die ULA begrüßte die Regelungen für ein Übergangsmandat des Betriebsrats, durch die in Phasen des organisatorischen Wandels eine lückenlose Vertretung sicherstellt werden kann.
Der geplante Ausbau der Befugnisse, abweichende Formen der betrieblichen Vertretung zu vereinbaren, ist dagegen auf halbem Weg stehen geblieben. Der Gesetzgeber sollte den Partnern der Mitbestimmung in den Unternehmen einen größeren Vertrauensvorschuss gewähren und ihnen erlauben, eigenverantwortlich zu Ergebnissen zu kommen, die allen Seiten im Betrieb nutzen.
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