Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Betriebsverfassung kontra Arbeitsmarkt

(Berlin) - Nach der geplanten Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes, das am 22. Juni 2001, in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten wird, droht der Mittelstand in Deutschland ein weiteres Mal auf der Strecke zu bleiben. „Dieses Gesetz nützt niemandem, außer den Gewerkschaften, denen die Bundesregierung hier ein weiteres Wahlversprechen erfüllt“, so Dr. Erich Kaub, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), am 18. Juni 2001 in Berlin.

Anstatt die Arbeitswelt und die Mitbestimmung flexibel zu gestalten, setze die Koalition erneut auf Bürokratie und Reglementierung. „Die überflüssige und teure Novellierung der Betriebsverfassung wird die konjunkturelle Abschwächung weiter beschleunigen. Die Bundesregierung ist nun endgültig aufgefordert, die Notbremse zu ziehen, damit weiterer Schaden vermieden wird!“, fordert Dr. Kaub.

Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz verliert die Koalition ihre oberste Maxime, die deutliche Senkung der Arbeitslosigkeit, völlig aus den Augen. „Wer Arbeitslosigkeit bekämpfen will, darf auf der anderen Seite nicht die Personalkosten in die Höhe treiben! Dies ist ein eklatanter Widerspruch!“, empört sich Dr. Kaub. Allein die beabsichtigte Senkung des Schwellenwertes für die Freistellung eines Betriebsrates von 300 auf 200 Mitarbeiter verursache in einem Hotel mit 200 Angestellten Mehrkosten von mindestens 100.000 DM pro Jahr.

Nach Ansicht des DEHOGA wäre die Bundesregierung besser beraten, sich bei ihren „Reformvorhaben“ stärker an den Wirklichkeiten der Arbeitswelt zu orientieren. In den meisten kleinen und mittelständischen Betrieben hätten sich bereits heute moderne und flexible Formen der Mitbestimmung jenseits der gesetzlichen Betriebsverfassung entwickelt, die unkompliziert schnelles Handeln ermöglichten. Dies seien die Wege der Kooperation, die Mitarbeiter und Arbeitgeber im Sinne ihrer Unternehmen wünschten, so Dr. Erich Kaub.

„Einzig die Bundesregierung lässt mit der Novellierung der Mitbestimmung eine weitere Chance verstreichen, bessere Rahmenbedingungen für Arbeit und Beschäftigung in Deutschland zu schaffen“, resümiert der DEHOGA-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1A 10873 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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