Pressemitteilung |

Betriebsverfassung: Keine falschen Kompromisse

(Berlin) - "Der Bundeskanzler darf die Diskussion um eine Reform des Betriebsverfassungsrechts nicht mit einem falschen Kompromiss beenden." Dies erklärte heute in Berlin Hermann Franzen, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände (BDH), anlässlich der morgigen Entscheidung des Bundeskabinetts über die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. "Die Schwellenwerte für Betriebsräte und für Freistellungen dürfen nicht gesenkt werden. Insbesondere für kleinere Betriebe darf es keine Ad-hoc-Wahlen von Betriebsräten geben. Außerdem dürfen die Befugnisse von Betriebsräten nicht ausgedehnt werden", fasste Franzen die Forderungen des Handels zusammen.

Franzen wandte sich dagegen, die Betriebsratsgröße für Betriebe mit mehr als 101 Beschäftigten zu erhöhen. Auch dürfe die notwendige Mitarbeiterzahl, ab der ein Betriebsrat freigestellt werden muss, nicht abgesenkt werden. Der BDH-Präsident warnte, dies würde besonders den mittelständisch geprägten Handel mit nicht hinnehmbaren hohen Kosten belasten. Bei den Schwellenwerten sollen überdies alle Arbeitnehmer eines Betriebes nach Köpfen gezählt werden. Im Handel seien überproportional viele Teilzeitkräfte beschäftigt; in den mittelständischen Betrieben liege die Quote bei etwa 50 Prozent. Die Handelsbetriebe würden daher die gesenkten Schwellenwerte sehr viel schneller erreichen als vergleichbare Betriebe anderer Branchen. Deshalb würde der Handel stärker als andere Wirtschaftszweige durch die Absenkung benachteiligt. "Berechnungen, die von einer zusätzlichen Kostenlast der Betriebe von bis zu vier Milliarden Mark ausgehen, sind realistisch", bekräftigte Franzen und forderte: "Um die personalintensiven Handels- und Dienstleistungsunternehmen nicht unangemessen zu benachteiligen, muss es bei der Berechnung der Schwellenwerte eine unterschiedliche Gewichtung von Voll- und Teilzeitarbeitnehmern geben."

Franzen lehnte außerdem neue Befugnisse für Betriebsräte ab. "Ein Mitspracherecht bei der Einführung von Gruppenarbeit etwa oder bei der Durchsetzung von Qualifikationsmaßnahmen sowie beim betrieblichen Umweltschutz greift unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber ein und setzt ihre Flexibilität bei Entscheidungen aufs Spiel", stellte der BDH-Präsident fest. Davon sei in besonderer Weise der Handel aufgrund seiner mittelständischen Struktur betroffen. Auch sei die vorgesehene Ad-hoc-Wahl der Betriebsräte zutiefst undemokratisch und müsse verhindert werden. Abschließend sagte Franzen: "Der Bundeskanzler darf die konstruktive Kritik der Wirtschaftsverbände nicht abbügeln. Eine Reform, die nicht von beiden Sozialpartnern getragen wird, führt zu Konflikten in unseren Betrieben. Dies muss verhindert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

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