Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Betriebsverfassung ist schwere Belastung für deutsche Wirtschaft

(Berlin) - Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Betriebsverfassung bleibt eine kostenträchtige, bürokratische und überreglementierende Belastung für die deutsche Wirtschaft. Zwar sind die Korrekturen gegenüber dem ursprünglichen Riester-Entwurf zu begrüßen. Der Gesetzentwurf geht aber unverändert in die falsche Richtung, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 14. Februar in Berlin.

“Ich begrüße, dass die von Riester geplante Ausweitung der Mitbestimmung bei Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisation (§ 91) nunmehr gestrichen ist. Damit ist die Gefahr abgewendet, dass durch ein solches erweitertes Mitbestimmungsrecht Investitionen gefährdet werden. Ich bedauere, dass es im übrigen aber bei den vorgesehenen Ausweitungen der Mitbestimmung bleiben soll. Dies wird die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland beeinträchtigen.

Das gilt besonders für die kostenmäßigen Mehrbelastungen, die aus dem jetzt vorgelegten Kabinettsentwurf resultieren. Vor allem mittelständische Unternehmen werden überproportional belastet. Bereits für Betriebe ab 200 Mitarbeiter einen freigestellten Betriebsrat vorzuschreiben verursacht gerade für diese mittelständischen Unternehmen unnötige Zusatzkosten. Ich habe kein Verständnis dafür, dass weite Bereiche des Mittelstandes durch den Gesetzentwurf kostenmäßig, bürokratisch und überreglementierend belastet werden sollen.

Demgegenüber begrüße ich, dass die Bundesregierung die von Riester vorgesehene zwangsweise Schaffung von Konzernbetriebsräten und Konzernwirtschaftsausschüssen wieder gestrichen hat.

Bezüglich des Wahlverfahrens in Betrieben bis 50 Mitarbeiter ist zwar durch eine zweite Betriebsversammlung innerhalb einer Woche eine Veränderung erfolgt, jedoch kann nach wie vor eine kleine Minderheit gegen den Willen der Mehrheit der Arbeitnehmer handeln und dieser in einem Schnellverfahren ihren Willen aufzwingen kann. Es ist bedauerlich, dass der Vorschlag für ein Wahlquorum nicht aufgegriffen wurde.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Forderungen der deutschen Wirtschaft zur Modernisierung der Betriebsverfassung im wesentlichen ignoriert worden sind. Wenn schon eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes erfolgen soll, so wäre es notwendig, eine Beschleunigung der Mitbestimmungsverfahren zu gewährleisten und die Gestaltungsfreiheit der Betriebspartner für betriebliche Bündnisse für Arbeit zu erweitern. Statt starre gesetzliche Regelungen zu schaffen, sollten die Betriebsparteien die Möglichkeit erhalten, die Struktur ihrer Betriebsverfassung abweichend vom Gesetz durch Betriebsvereinbarung zu regeln. Derartige moderne, flexible Regelungen für die betriebsnahe Praxis wären sinnvoll. Die von der Bundesregierung beschlossene Novellierung ist trotz der zu begrüßenden Korrekturen gegenüber dem ursprünglichen Riester-Entwurf das krasse Gegenteil: mehr starre Einheitsregelungen, Überreglementierungen und Bürokratisierungen. Die deutsche Wirtschaft wird im parlamentarischen Beratungsverfahren auf weitere notwendige Veränderungen drängen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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