Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Betriebsübergaben nicht durch höhere Erbschaftssteuer behindern

(Berlin) - Anlässlich des am 14. August veröffentlichten BFH-Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht zur etwaigen Verfassungswidrigkeit des heutigen Bewertungsrechts - u.a. von Grund- und Betriebsvermögen – erklärt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Die Ausführungen des BFH ändern nichts daran, dass Grund- und Betriebsvermögen auch künftig steuerlich anders behandelt werden können und sollen als andere Vermögensarten. Falls die Rechtsprechung eine Änderung der Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen notwendig machen sollte, muss der Gesetzgeber die steuerlichen Folgen so gestalten, dass Betriebsübergaben nicht gefährdet werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks schlägt vor, die Erbschaftsteuerschuld über einen 10jährigen Zeitraum der Unternehmensfortführung degressiv abzuschmelzen. Eine solche Regelung widerspricht im übrigen dem heutigen BFH-Vorlagebeschluss nicht, vielmehr folgt sie einer Empfehlung der Europäischen Kommission, nach der die Besteuerung von Betriebsvermögen an das Kriterium der Betriebsfortführung gekoppelt werden sollte.

Wer jetzt über höhere Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in Deutschland nachdenkt, trifft den Mittelstand in seiner Substanz. In den nächsten Jahren stehen allein im Handwerk rund 200.000 Betriebe zur Übergabe an. Nach Schätzung der Europäischen Kommission könnte jede Dritte dieser Übergaben nicht zuletzt aufgrund der Steuerbelastung mit Erbschaftsteuer scheitern. Die Folge wäre ein weiterer Verlust vieler tausend Arbeitsplätze.

Angesichts dieses Szenarios verbietet sich ein weiteres Drehen an der Erbschaftsteuerschraube. Hierfür kann auch der heutige BFH-Vorlagebeschluss nicht herangezogen werden, der sich nur bewertungsrechtlichen Fragen, aber nicht zu den steuerlichen Folgen äußert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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